Wann braucht ein Verein einen Aufsichtsrat?

Wann braucht ein Verein einen Aufsichtsrat?

Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter hat den Aufsichtsrat ein- zuberufen, wenn mindestens drei Mitglieder des Aufsichtsrates die Einberufung schriftlich vom Vorstand verlangen.

Kann ein eingetragener Verein einen Aufsichtsrat haben?

Das Vereinsrecht bietet erheblichen Gestaltungsspielraum, so dass z.B. die Schaffung eines Aufsichtsrates, der aus GmbHs und Aktiengesellschaften bekannt ist, auch im Verein möglich ist.

Hat ein EV einen Aufsichtsrat?

(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 5, höchstens 7 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen persönlich Mitglied des Vereins sein. Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht zugleich Vorstands- mitglieder sein.

Was ist der Verwaltungsrat?

Der Verwaltungsrat ist die Oberleitung der Gesellschaft und erteilt die dafür nötigen Weisungen Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung Dem Verwaltungsrat obliegt die Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung und der Vertretungsberechtigten

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Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat für die Gesellschaft?

Nach Gesetz hat der Verwaltungsrat aber 7 unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 716 OR): Der Verwaltungsrat ist die Oberleitung der Gesellschaft und erteilt die dafür nötigen Weisungen Der Verwaltungsrat legt die Organisation der Gesellschaft fest

Wie führt der Verwaltungsrat die Geschäfte selbst?

Gemäss Obligationenrecht (OR) führt der Verwaltungsrat die Geschäfte selber oder er überträgt die Geschäftsführung an Dritte (was die Regel ist). Nach Gesetz hat der Verwaltungsrat aber 7 unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 716 OR):

Was ist der Verwaltungsrat in der Aktiengesellschaft?

Der Verwaltungsrat ist oberstes Aufsichts- und Gestaltungsorgan der Aktiengesellschaft. Gemäss Obligationenrecht (OR) führt der Verwaltungsrat die Geschäfte selber oder er überträgt die Geschäftsführung an Dritte (was die Regel ist). Nach Gesetz hat der Verwaltungsrat aber 7 unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 716 OR):