Wann brauche ich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung?

Wann brauche ich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung?

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird nötig, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dritte weitergegeben und von ihnen verarbeitet oder genutzt werden. Die rechtlichen Vorschriften zur Datenweitergabe sind in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegt.

Was regelt die Auftragsverarbeitung in der Dsgvo?

DSGVO Auftragsverarbeitung Die Auftragsverarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß den Weisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auf Grundlage eines Vertrages. 3 DSGVO gibt dabei dessen inhaltliche Mindestanforderungen vor.

Was muss ein auftragsverarbeiter tun wenn er personenbezogene Daten verarbeitet?

Im Vorgriff auf Art. 29 EU-DSGVO darf der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten nur auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten. Auftragnehmer müssen sorgfältig ausgewählt werden.

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Was wird in der Dsgvo als Auftragsdatenverarbeitung bezeichnet und muss durch einen schriftlichen Vertrag fixiert werden?

Auftragsverarbeitung (ehemals in Deutschland als Auftragsdatenverarbeitung bekannt). Die Auftragsverarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragsverarbeiter gemäß den Weisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auf Grundlage eines Vertrages.

Was ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung?

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung umfasst die Gegenzeichnung eines gemeinsamen Vertrages zur weisungsgebundenen Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Vertrag besteht im Wesentlichen aus den Anforderungen des Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung).

Ist der Vertrag klar und eindeutig formuliert?

Der Vertrag muss klar und eindeutig formuliert sein, sodass auch ein Dritter (besonders im Streitfall) nachvollziehen kann, was ihr vereinbart habt. Du und dein Geschäftspartner müssen geschäftsfähig sein, also volljährig und nicht geistig behindert. (§§ 105,106 ff. BGB).

Was musst Du beachten bei der schriftlichen Vereinbarung?

Da es sich bei der schriftlichen Vereinbarung um einen Vertrag handelt, musst du einige gesetzlichen Vorschriften beachten. Der Vertrag muss klar und eindeutig formuliert sein, sodass auch ein Dritter (besonders im Streitfall) nachvollziehen kann, was ihr vereinbart habt.

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Ist die Verarbeitung vollständig auf einen Dienstleister übertragen worden?

Wenn Sie die Verarbeitung vollständig auf einen Dienstleister übertragen und dieser weisungsunabhängig, also eigenverantwortlich, Daten verarbeitet, dann liegt keine Auftragsverarbeitung, sondern schlicht eine Weitergabe und Verarbeitung durch Dritte vor.