Wann brauche ich eine gemeinschaftslizenz?

Wann brauche ich eine gemeinschaftslizenz?

Wenn Sie beabsichtigen, Güter zu gewerblichen Zwecken in Europa zu transportieren, müssen Sie eine Gemeinschaftslizenz beantragen, bevor Sie loslegen können. Die Gemeinschaftslizenz, besser bekannt als EU- oder EG-Lizenz, ist ein wichtiges Dokument für Transportunternehmen, die in Europa tätig sind.

Was ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis?

Güterkraftverkehrserlaubnis brauchen alle Unternehmer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, deren Gewicht samt Anhänger3. 5 t hinausgeht, tätig sein wollen. Als Voraussetzung zur Erteilung der Genehmigung gilt unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung.

Wo beantrage ich Erlaubnis für Güterkraftverkehr?

Die Erlaubnis oder Lizenz beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Verkehrsbehörde („zuständige Stelle“). Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle; je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Formulare zur Verfügung (abrufbar über Amt24 oder den Internetauftritt der Behörde).

Für wen gilt das Güterbeförderungsgesetz?

§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für 1. die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg übersteigt, durch Beförderungsunternehmen, 2.

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Wer fällt unter die Vorschriften des Gükg Welche Ziele werden verfolgt?

Nach § 15a Abs. 2 GüKG ist jeder Unternehmer, der Werkverkehr mit Fahrzeugen (hier nur Lkw, Lkw mit Anhänger und Sattelkraftfahrzeuge) ab einem zGG von 3,5 Tonnen betreibt, verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden.

Wie kann ich EU-Lizenz?

Sie müssen die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz muss inhaltlich der Anlage 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) entsprechen.

Was braucht man für Güterkraftverkehr?

Informationen für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer

  • Erlaubnispflicht im gewerblichen Güterkraftverkehr.
  • Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit.
  • Nachweis der fachlichen Eignung.
  • Versicherungspflicht.
  • Zuständige Verkehrsbehörden.