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Wann bekommt man eine Wertmarke?
Die Wertmarke kann unabhängig vom Schwerbehindertenausweis erworben werden. Dazu berechtigt sind schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen G (erheblich Gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind) oder Gl (gehörlos).
Kann man mit dem Schwerbehindertenausweis Bus fahren?
Schwerbehinderte Menschen können in Deutschland kostenlos mit Bus und Bahn fahren: Alles, was Sie hierzu benötigen, sind bestimmte Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis sowie eine gültige Wertmarke.
Wie bekommt man Wertmarke für Schwerbehindertenausweis?
Das Beiblatt und die Wertmarke bekommen Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt. Die Wertmarke kostet 91 Euro für ein Jahr und 46 Euro für ein halbes Jahr (Stand: 2021). Steht in Ihrem Ausweis das Merkzeichen „H“ oder „Bl“, bekommen Sie die Wertmarke kostenlos.
Wer bekommt eine kostenlose Wertmarke?
Das sogenannte „Beiblatt mit Wertmarke“ bekommen Sie beim Versorgungsamt oder der Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Wertmarke ist kostenlos, wenn Sie: das Merkzeichen Bl (Blind) haben. das Merkzeichen H (Hilflos) haben.
Wann bekommt man ein B im Schwerbehindertenausweis?
Das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn als Folge der Behinderung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine ständige Begleitung nötig ist. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen B sind zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, aber nicht verpflichtet.
Was ist das Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis?
Im Rahmen der Feststellung einer Schwerbehinderung kann man unter bestimmten Voraussetzungen ein Beiblatt mit einer Wertmarke erhalten. Mit dem Beiblatt kann der schwerbehinderte Mensch ohne Kilometerbegrenzung und unabhängig vom Wohnort im öffentlichen Personennahverkehr unentgeltlich befördert werden.
Was bedeutet Wertmarke beim Schwerbehindertenausweis?
Zu Ihrem Schwerbehindertenausweis können Sie ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen. Damit können Sie im öffentlichen Nahverkehr kostenlos Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen nutzen. In anderen Zügen gilt dies nur, wenn diese Züge mit einem Fahrschein des Verkehrsverbundes benutzt werden dürfen.
Was kostet ein Beiblatt?
Entsprechend der Dynamisierungsklausel in § 228 SGB IX kostet das Beiblatt mit Wertmarke ab dem 1. Januar 2021 für ein Jahr 91 Euro bzw. für ein halbes Jahr 46 Euro. Die ist eine Preissteigerung von 11 Euro gegenüber dem vorherigen Betrag von 80 Euro.