Wann bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich selber kundige?

Wann bekomme ich Arbeitslosengeld wenn ich selber kündige?

Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag selbst kündigst oder Dir wegen einer Pflichtverletzung außerordentlich oder ordentlich gekündigt wurde, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen: Das bedeutet: Du bekommst erstmal kein Arbeitslosengeld.

Wie lange Arbeitslosengeld mit 60 bei eigener Kündigung?

Wer mindestens 50 Jahre alt ist, kann bis zu 15 Monate ALG I erhalten. Für Arbeitslose zwischen 55 und 58 Jahren gibt es die Leistung für maximal 18 Monate, bei nachgewiesenen 36 Beschäftigungsmonaten. Wer 58 oder älter ist, bekommt bis zu 24 Monate ALG I.

Was passiert wenn ich mit 60 kündige?

Wie sind ältere Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt? Zwar gilt für ältere Arbeitnehmer kein besonderer Kündigungsschutz, dennoch genießen sie allgemeinen Kündigungsschutz. Daher dürfen ältere Arbeitnehmer nicht wegen ihres Alters, sondern nur aus drei sozial gerechtfertigten Gründen gekündigt werden.

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Kann der freiwillige kündigen?

Auch die Einsatzstelle und der Träger des FSJ können kündigen. Dies geschieht zum Beispiel wenn der Freiwillige ständig nicht oder zu spät erscheint oder auch wenn gestohlen, gelogen oder der Betriebsablauf gestört wird. Darüber hinaus sind auch zahlreiche weitere Gründe denkbar.

Wer kündigt das FSJ als Freiwilliger?

Wichtig: Um das FSJ als Freiwilliger zu kündigen müssen 2 Kündigungen geschrieben werden. Eine an den Träger des FSJ (z.B. die Diakonie, die AWO, oder die Johanniter) und eine an die Einsatzstelle.

Kann der Vertrag über den Freiwilligendienst gekündigt werden?

Der Vertrag über den Freiwilligendienst kann von allen Parteien gekündigt werden. Auch die Einsatzstelle kann kündigen, dann endet das FSJ zwar noch nicht aber oftmals kündigt die Trägerorganisation daraufhin außerordentlich, wodurch das gesamte FSJ beendet wird.

Ist eine außerordentliche Kündigung vertraglich erlaubt?

Üblicherweise ist für den freiwilligen eine außerordentliche Kündigung vertraglich erlaubt, wenn ein Studienplatz vorhanden ist oder eine Ausbildungsstelle vorliegt. Im Falle einer Schwangerschaft finden alle Regelungen des Mutterschutzgesetzes Anwendung und der Einsatzplatz des FSJ wird hinsichtlich auf dieses Gesetz als Arbeitsplatz angesehen.

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