Inhaltsverzeichnis
Unter welchen Voraussetzungen sind Jugendliche strafrechtlich verantwortlich?
Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wann kriegt man jugendarrest?
Der Jugendarrest kann maximal bis zu vier Wochen verhängt werden während bei einer Jugendstrafe mindestens sechs Monate verhängt werden und das Höchstmaß einer Jugendstrafe bei Jugendlichen zehn Jahre beträgt; bei Heranwachsenden beträgt das Höchstmaß unter bestimmten Voraussetzungen 15 Jahre.
Ist man mit 21 strafmündig?
Jugendstrafrecht gilt manchmal länger Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Allerdings kann auch ein Volljähriger noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen. Das hängt davon ab, wie der Richter seine Chancen beurteilt, wieder ins normale Leben zurück zu finden.
Wann Heranwachsend?
Heranwachsender ist in Deutschland nach § 1 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) jede Person, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Wie lange muss eine Jugendstrafe verurteilt werden?
Die Jugendstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 10 Jahre. Bei einem Mord gem. § 211 StGB kann ein Heranwachsender, also eine Person, die zum Tattzeitpunkt zwischen 18 und 21 Jahren alt war, auch zu 15 Jahren Haft verurteilt werden.
Wie lange dauert die Freiheitsstrafe im Jugendstrafrecht?
In speziellen Anstalten müssen jugendliche und heranwachsende Straftäter dann eine Haft von bis zu 4 Wochen absitzen. Die härteste Strafmaßnahme im Jugendstrafrecht stellt mit der sogenannten Jugendstrafe die echte Freiheitsstrafe dar. Das Gesetz sieht eine Dauer von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Was ist das Mindestmaß der Jugendstrafe?
Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre.
Wann ist eine Jugendstrafe anzuordnen?
Gem. § 17 Abs. 2 JGG ist eine Jugendstrafe nur dann anzuordnen, wenn entweder wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregel oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder die Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld erforderlich ist.