Sollte man zur Vorladung gehen?
Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen.
Kann man bei einer Vorladung die Aussage verweigern?
Das Wichtigste vorweg: Niemand ist dazu verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen – auch nicht als Beschuldigter! Sie müssen also nicht zur Polizei gehen. Sehen Sie die Einladung der Polizei als eine Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Von einer Pflicht kann jedoch nicht die Rede sein.
Wie sollten sie die Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen! Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.
Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?
Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.
Ist der Beschuldigte verpflichtet eine Vorladung zu leisten?
Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Folge zu leisten. Der Begriff „Einladung als Beschuldigter“ wäre angesichts dessen passender.
Wie erhalten sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei?
Jeden Tag erhalten viele Personen eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei. Unter ihnen sind Schuldige, aber auch viele Unschuldige Personen. Unabhängig von Schuld oder Unschuld sollten Sie den Termin zur Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und absagen lassen.