Soll man Smartphones an der Schule grundsatzlich verbieten?

Soll man Smartphones an der Schule grundsätzlich verbieten?

Regelung in NRW Ein allgemeines Handyverbot ist an NRW-Schulen nicht geplant. Die Regelung bleibe den einzelnen Schulen oder den Lehrern überlassen, teilte das NRW-Schulministerium mit. Demnach können die Schüler in den Pausen ihre Handys „in angemessener Weise im Rahmen der Schul- und Hausordnung nutzen“.

Sollten Handys an Schulen verboten werden Erörterung?

So stellte auch ein britischer Forscher fest, dass ein Handyverbot an Schulen besonders Leistungsschwächeren zugute kommt und bessere schulische Ergebnisse erzielt werden. Desweiteren fand man heraus, dass sich 16-jährige Schüler ohne Smartphone im Durschnitt um 6,41 Prozent verbesserten.

Was gibt es in Bayern zum Umgang mit Handys?

Ein echtes Gesetz zum Umgang mit Handys in der Schule gibt es nur in Bayern: Das dort geltende Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) enthält in § 56 eine sehr strenge Regelung, die die Handynutzung auf dem gesamten Schulgelände verbietet.

Wie ist der Umgang mit Handys in der Schule möglich?

LESEN SIE AUCH:   Was ist ein Loop Medizin?

Jede Schule entscheidet selbst, wie sie den Umgang mit Smartphones handhabt. In Hamburg gibt es keine allgemeine Regelung, die das Handy in der Schule verbietet. Das wird der Schulkonferenz überlassen, die in der Regel die Schulordnung aufstellt. Im Schulgesetz ist allerdings ausdrücklich vermerkt, dass eine Wegnahme von Gegenständen möglich ist.

Wie sind die Einzelheiten der Handynutzung geregelt?

Einzelheiten der Handynutzung müssen in Haus- und Schulordnung geregelt werden. Für ein absolutes Verbot von Mobiltelefonen und Tablets fehlt laut einer aktuellen Studie jede Grundlage. Die Handynutzung im Unterricht wird durch die jeweiligen Hausordnungen der Schulen geregelt.

Was ist die Wegnahme des Handys?

Die Wegnahme des Handys stellt also keine Sanktion oder Strafe dar, sondern vielmehr eine Maßnahme zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Wichtig ist jedoch, dass das Handy weiterhin Eigentum des Schülers oder der Eltern bleibt.