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Sind Insolvenzen öffentlich einsehbar?
Seit 2002 sind Verbraucherinsolvenzen öffentlich einsehbar Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online.
Wo wird die Privatinsolvenz veröffentlicht?
Entsprechend den Regelungen erfolgt die Veröffentlichung einer Regel- und Privatinsolvenz im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Hier findet sich eine öffentliche Liste mit allen Privat- und Regelinsolvenzen der an den deutschen Insolvenzgerichten beantragten Verfahren.
Wie kommt man in die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz (auch: “Verbraucherinsolvenzverfahren”) ist die gerichtliche Schuldenregulierung für Personen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Nachdem die sogenannte Wohlverhaltensperiode durchlaufen wurde, ergeht die Restschuldbefreiung – Die Schulden werden also gelöscht.
Wie schnell kommt man in die Privatinsolvenz?
Das Privatinsolvenzverfahren wird im Normalfall etwa 5 Wochen nach Einlegung des Antrags auf Privatinsolvenz eröffnet. Mit diesem Zeitpunkt beginnt auch die Laufzeit der Privatinsolvenz.
Was ist das Ablauf des Insolvenzverfahrens?
Ablauf des Insolvenzverfahrens Das Insolvenzverfahren besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen, dem Insolvenzeröffnungsverfahren und dem eigentlichen Insolvenzverfahren. Bei natürlichen Personen gibt es nach dem Schluss des Insolvenzverfahrens bis zur Restschuldbefreiung noch die Wohlverhaltensperiode.
Ist die Verteilung der Insolvenzmasse beendet?
Nach erfolgter Verteilung der Insolvenzmasse hebt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren auf. Bei Gesellschaften, insbesondere bei Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG ist das Insolvenzverfahren beendet.
Was sind die gesetzlichen Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Mit diesem Antrag wird zunächst behauptet, dass die gesetzlichen Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Gesetzliche Gründe für die Eröffnung sind 1. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit bei natürlichen Personen §§ 17, 18 InsO 2. (Drohende) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bei juristischen…
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren bis zur Eröffnung des Verfahrens?
Vom Insolvenzantrag bis zur Eröffnung des Verfahrens (Insolvenzeröffnungsverfahren) Soweit eine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann, erfolgt nun die Schlussverteilung und anschließend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverfahren dauert bis zum Aufhebungsbeschluss zumeist mehrere Jahre.
Nach § 9 der Insolvenzordnung sollen seit 2002 auch Verbraucherinsolvenzen öffentlich gemacht werden. Vorher war das nur für Unternehmensinsolvenzen der Fall. Auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de stellen alle Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland ihr Insolvenzverfahren online.
Wo können Insolvenzen eingesehen werden?
Entscheidungen des Insolvenzgerichtes werden im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Aktuelle Sachstands- bzw. Zwischenberichte sind auf der Internetseite des Insolvenzverwalters (http://inso.whitecase.com/insolvenzverfahren) eingestellt.
Was steht im Insolvenzantrag?
Mit dem Insolvenzantrag erklärt ein Schuldner, dass er entweder nicht über genügend liquide Mittel verfügt, um die fälligen Forderungen seiner Gläubiger bedienen zu können (Zahlungsunfähigkeit) oder, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken (Überschuldung).
Was kann ich zur Insolvenztabelle anmelden?
Bei der Anmeldung ist der Grund der Forderung anzugeben, damit die Insolvenzverwalterin oder der Insolvenzverwalter sie überprüfen kann (z. B. Warenlieferung, Miete, Darlehen, Reparaturleistung, Ar- beitsentgelt, Wechsel, Schadenersatz).
Wie können sie Auskunft über das Insolvenzverfahren erhalten?
Weitere Auskünfte über Details des Insolvenzverfahrens sind dem Insolvenzregister nicht zu entnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtlich zuständige Insolvenzgericht wenden. Dort erhalten Sie persönlich Auskunft, wenn Sie selbst Verfahrensbeteiligter sind oder mindestens ein rechtliches Interesse an einer Auskunft geltend machen.
Wie finden sie Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens?
Sie finden dort Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, dessen Abweisung mangels Masse, seine Eröffnung und die Beendigung. Weitere Auskünfte über Details des Insolvenzverfahrens sind dem Insolvenzregister nicht zu entnehmen. In diesem Fall müssen Sie sich an das örtlich zuständige Insolvenzgericht wenden.
Wie können sie die Einsicht in das insolvenzregister nehmen?
Auf dieser Internetseite können Sie nach Eingabe der persönlichen Daten des Unternehmens oder der Person, über die Sie Auskünfte benötigen, Einsicht in das Insolvenzregister nehmen. Sie finden dort Informationen über die Beantragung eines Insolvenzverfahrens, dessen Abweisung mangels Masse, seine Eröffnung und die Beendigung.
Wann ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu Ende?
Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei natürlichen Personen ist das gerichtliche Verfahren mit dem Aufhebungsbeschluss noch nicht zu Ende, wenn ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt wurde.