Sind Erntehelfer sozialversicherungspflichtig?

Sind Erntehelfer sozialversicherungspflichtig?

Saisonarbeitskräfte müssen sozialversichert sein Übt der Saisonarbeiter eine kurzfristige Beschäftigung aus, ist diese versicherungs- und beitragsfrei. Grundsätzlich darf diese kurzzeitige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden, damit für den Saisonarbeiter keine Sozialversicherung fällig wird.

Sind Erntehelfer krankenversichert?

Hat der Erntehelfer keine andere Krankenversicherung, ist er in Deutschland nicht krankenversichert. Für diese Fälle wird der Abschluss einer privaten, zusätzlichen Krankenversicherung empfohlen. Darum muss sich der Erntehelfer allerdings entweder selbst kümmern – oder der Betrieb schließt eine Sammelversicherung ab.

Was kostet ein Erntehelfer?

Mit den ersten schönen Tagen im Frühjahr werden wieder verstärkt saisonale Aushilfskräfte als Erntehelfer in der Landwirtschaft benötigt. Für sie gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn von mittlerweile 9,50 Euro. Dieser ist nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich als Geldleistung zu zahlen.

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Kann man Saisonarbeiter aus anderen EU-Ländern einsetzen?

Wer Saisonarbeiter aus anderen EU-Ländern einsetzen möchte, muss prüfen, ob sie in ihrem Heimatland schon eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausüben. Ist dies nicht der Fall, unterliegt ihr Einsatz den deutschen Rechtsvorschriften.

Wann kommt es zu Diskussionen bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern?

Zu Diskussionen kommt es bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern immer dann, wenn deren Status nicht klar geregelt ist. Dann kommt der Verdacht auf, dass man einen freien Mitarbeiter wie einen Arbeitnehmer beschäftigt, aber die Sozialversicherungsbeiträge einsparen möchte.

Ist die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage?

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage (nicht Werktage!), hat der Mitarbeiter nach dem Gesetz spätestens am vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG ), wenn dieser Tag ein Arbeitstag im Betrieb ist.

Welche Vorteile haben freie Mitarbeiter als Arbeitgeber?

Die Vorteile für Sie als Arbeitgeber liegen auf der Hand: Für freie Mitarbeiter fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verursachen keine Kosten, auch die gesetzlichen Kündigungsfristen spielen in der Regel keine Rolle.

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