Sind elterngesprache in der Schule Pflicht?

Sind elterngespräche in der Schule Pflicht?

Die NRW-Regierung denkt darüber nach. Eltern und Lehrer haben bereits eine Antwort: «Nichts.» Düsseldorf (dpa/lnw) – Eltern- und Lehrerverbände haben sich gegen die Einführung verpflichtender Elterngespräche an nordrhein-westfälischen Schulen ausgesprochen.

Haben Eltern Mitspracherecht?

Ab einem Alter von zwölf Jahren haben Kinder auch rechtlich ein Mitspracherecht. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind. Dann kann das Kind bei der Wahl des Wohnortes mitbestimmen, beziehungsweise, bei welchem Elternteil es leben will.

Ist es Pflicht zum elternsprechtag zu gehen?

Die Antwort kurz und knapp: Nein, der Elternsprechtag ist keine Pflicht. Ob Sie den Elternsprechtag wahrnehmen wollen oder nicht liegt ganz bei Ihnen. Die Teilnahme ist völlig freiwillig.

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Warum sollte die Schule in den Austausch einbezogen werden?

Auch die Schule sollte in den Austausch einbezogen werden. Gemeinsam können Sie dann nach Wegen suchen, um sicherzustellen, dass der Schüler zum Unterricht erscheint. Ist Angst der Grund für einen Schulabsentismus, hilft möglicherweise auch eine Therapie.

Wie können die Kinder Auskunft geben?

Denn einerseits können die Kinder selbst Auskunft geben, wenn das Verhältnis zum nicht betreuenden Elternteil nicht gestört ist. Andererseits ist auch die Schule üblicherweise bereit, beiden Sorgeberechtigten Auskunft zu geben.

Wie kann ich Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen?

Jeder Elternteil kann gemäß § 1686 BGB vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Was ist der Interesse des Elternteils an der schulischen Entwicklung des Kindes?

Bei laufenden Umgangskontakten mit dem Kind ist dem Interesse des Elternteils, an der schulischen Entwicklung des Kindes teilzuhaben, über das Gespräch mit dem Kind hinaus schon dadurch genügt, dass er nach Ablauf des Schuljahrs jeweils die Schulzeugnisse vorgelegt bekommt (OLG Hamm 2000).

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