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Sind die Eltern für einen minderjährigen Abkömmling aufsichtsverantwortlich?
In der Regel sind die Eltern für einen minderjährigen Abkömmling aufsichtsverantwortlich. Es kann aber auch anderen Personen die Aufsichtspflicht zugewiesen sein.
Wie ist die Haftung eines Minderjährigen geregelt?
Die Haftung eines Minderjährigen ist maßgeblich in § 828 BGB geregelt. Danach haften Minderjährige für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur,
Was ist die Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen?
Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten. Geschäftsfähigkeit meint die Fähigkeit einer Person, selbst Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Sie ist in den §§ 104 ff. BGB [ Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt.
Welche Arbeitsverhältnisse fallen unter den Jugendarbeitsschutz?
Welche Arbeitsverhältnisse fallen unter den Jugendarbeitsschutz? Der Jugendarbeitsschutz zielt auf die bezahlte Beschäftigung ab, unabhängig davon ob es sich um eine Ausbildung, einen Nebenjob oder eine Gelegenheitsarbeit handelt. Außerdem gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz auch beim Praktikum.
Welche Rechtsgeschäfte sind für den minderjährigen vorteilhaft?
Eine Ausnahme gilt für Rechtsgeschäfte, die für den Minderjährigen nach Paragraf 107 BGB „rechtlich lediglich vorteilhaft“ ist, etwa im Falle einer Schenkung. Eine weitere Einschränkung bestimmt der „Taschengeldparagraf“ (siehe nächste Frage).
Ist ein solcher Minderjähriger schadensverantwortlich?
Ein solcher Minderjähriger ist also auf Grund seines geringen Alters nicht deliktsfähig und somit nicht schadensverantwortlich.
Wer ist ein minderjähriger Patient in der Praxis?
Erscheint ein minderjähriger Patient in der Praxis stellt sich daher die Frage, wer aufzuklären ist und ob dieser wirksam in den Eingriff einwilligen kann. Bei Kindern sind das grundsätzlich deren Eltern als gesetzliche Vertreter.