Sind Daten Sachen im Sinne des BGB?

Sind Daten Sachen im Sinne des BGB?

Beide Arten des Eigentums wollen für Daten nicht so recht passen. Eigentum im Sinne des BGB gibt es nur an Sachen, also an „körperlichen Gegenständen″ (Sachbegriff des § 90 BGB). Daten und Informationen sind hingegen immaterieller Natur. Es fehlt ihnen an Körperlichkeit.

Wem gehören die Daten in der Cloud?

Rechtlich sind aber nur das Eigentum am Speichermedium und – unter besonderen Voraussetzungen – der Informationsgehalt der Daten geschützt. Wenn die Daten aus der Hand – beispielsweise in eine Cloud – gegeben werden, liegen die Eigentumsrechte am Speicher beim Betreiber der Cloud.

Was ist der Begriff „geistiges Eigentum“?

Der Begriff „Geistiges Eigentum“ fast die Schutzrechte von Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz zusammen. Unter dem Sammelbegriff „geistiges Eigentum“ werden die Schutzrechte an immateriellen Schöpfungen zusammengefasst. Zu diesen Rechten, durch die ein Schutz der Werke erfolgt, gehören unter anderem das Urheber-, Marken- und Patentrecht.

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Was ist der Schutz des geistigen Eigentums?

Der Schutz des geistigen Eigentums wird unter anderem durch folgende Gesetze gewährleistet: Unter das Urheberrecht kann nur ein Werk fallen, das eine persönliche geistige Schöpfung ist. Dabei muss das Werk etwas Neues sein, was sich von dem bereits Vorhandenen abhebt und eine kreative Leistung erkennen lässt.

Was sind die Rechte an geistigem Eigentum?

Die Rechte an geistigem Eigentum gelten für Immaterialgüter, also Erzeugnisse, die nicht greifbar sind und sich dennoch im Besitz von deren Entwicklern und Schöpfern befinden. Bei diesen Gütern handelt es sich beispielsweise um Bilder, Wörter, Melodien, Ideen, Programme, Erfindungen und Marken.

Wie soll das geistige Eigentum geschützt werden?

In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt. Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten.