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Sind alle Gläubiger in der Insolvenz erfasst?
Gruß aus Hamburg und allen einen schönen Wochenstart! Sagen wir mal so, von der Insolvenz sind alle Gläubiger erfasst, die Forderungen gegen dich aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung haben. Wenn du die Restschuldbefreiung erhälst, dann gilt das auch für einen Gläubiger, der nicht angemeldet hat, weil er nicht mit in der Gläubigerliste stand.
Ist eine Versagung der Gläubiger nicht möglich?
Nach dem bisher geltenden Recht ist eine Versagung, wenn man in der Gläubigerliste einen Gläubiger nicht angegeben hat, nur möglich, wenn die Nichtnennung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. Wenn du dich jetzt darum bemühst, alle deine Gläubiger ausfindig zu machen, liegt meines Erachtens weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor.
Was sollten sie beachten für das Aufspüren und Auflisten der Schulden?
Nehmen Sie sich für das Aufspüren und Auflisten der Schulden Zeit, notfalls können Sie die Höhe einzelner Summen zunächst schätzen und später telefonisch klären. Ebenso sollten Sie die restlichen Vermögenswerte Ihres Betriebs ermitteln.
Warum werden vergessene Gläubiger von uns gesucht?
Vergessene Gläubiger werden von uns durch Abfragen bei Wirtschaftsauskunfteien und Schuldenverzeichnissen gesucht. Weil es oft vorkommt, dass Schuldner den Überblick über Ihre Schulden verlieren und nicht mehr wissen, ob Sie noch mehr Schulden haben, sollten Sie wissen, wie man verfährt.
Wie ermitteln sie vergessene Gläubiger?
Vergessene Gläubiger ermitteln: Bestimmen Sie die zustellungsfähigen Anschriften sowie Aktenzeichen Ihrer Gläubiger. Ermitteln Sie anhand der Gläubigerkorrespondenz die richtigen und vollständigen Wohn- oder Geschäftsanschriften Ihrer Gläubiger. Diese müssen zustellungsfähig sein, d.h.
Wann muss ihre Abrechnung online übermittelt werden?
Ihre Abrechnung muss in der Regel bis spätestens zum zehnten Kalendertag des ersten Monats nach Abschluss des Abrechnungsquartals online über das KVB-Mitgliederportal „Meine KVB“ oder über den Kommunikationskanal KV-Connect übermittelt werden.