Können Versorgungsbezüge gepfändet werden?
Pfändbar ist grundsätzlich jegliches Arbeitseinkommen. Arbeitseinkommen im Sinne des Gesetzes sind alle Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche Einkommensarten.
Kann man Provision pfänden?
“ Sämtliche arbeitsbezogenen Einkünfte fallen zunächst grundsätzlich unter den Begriff des Arbeitseinkommens und sind nach Maßgabe der §§ 850 ff. ZPO pfändbar, damit auch Provisionen.
Kann eine sterbeversicherung gepfändet werden?
Prinzipiell kann eine gewöhnliche Sterbegeldversicherung – wie auch andere private Vermögenswerte – gepfändet werden, sobald der Versicherungsnehmer Privatinsolvenz angemeldet hat.
Ist eine Gewinnbeteiligung Pfändbar?
Wie folgt pfändbar sind folgende Einkünfte: Abfindungen (Pfändungsschutz auf eigenen Antrag, § 850 i ZPO ) Gefahrenzulagen (unpfändbar nach § 850 a ZPO sofern nicht unüblich) Gewinnbeteiligungen (relativ pfändbar nach § 850 c ZPO )
Was sind pfändungsfreie Gegenstände?
Als pfändungsfreie Gegenstände gelten demnach: Gegenstände für den persönlichen Gebrauch und Haushalt des Schuldners, die für ein einfaches Leben benötigt werden (Kleidung, Möbel und anderer Hausrat, Fernseher, Radio etc.) Dinge, die für die Ausbildung oder die Ausübung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Ist die Pfändung unerheblich?
Daher sei es unerheblich, ob diese Abrede vor oder nach der Pfändung erfolge. Dem kann nicht gefolgt werden. Mit der Pfändung wird das Arbeitseinkommen in demjenigen Umfang erfasst, in dem der Anspruch im Zeitpunkt der Zustellung an den Drittschuldner besteht.
Wie greift man bei Ehegatten vor der Pfändung an?
Bei Ehegatten greift sogar die gesetzliche Vermutung, dass die Gegenstände in der ehelichen Wohnung dem Vollstreckungsschuldner gehören. Damit sind die Sachen Dritter vor einer Pfändung kaum sicher. Der Gerichtsvollzieher pfändet nur Dinge, die bei einer Versteigerung einen akzeptablen Erlös einbringen.
Welche Gegenstände unterliegen der Sachpfändung?
Pfändbare Gegenstände & Austauschpfändung von an sich unpfändbaren Dingen. Hochwertige Sachen und Luxusgüter unterliegen in der Regel immer der Sachpfändung.