Konnen Minderjahrige Wohnungen mieten?

Können Minderjährige Wohnungen mieten?

Ja, sofern Sie als gesetzliche Vertretung mit dem Mietvertrag einverstanden sind. Sind Sie sorgeberechtigt, darf Ihre minderjährige Tochter grundsätzlich nur mit Ihrem Einverständnis aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

Ist es möglich mit 16 auszuziehen?

Rechtlich darf man frühestens mit 16 ausziehen. Da man dann aber noch minderjährig ist haben die Eltern das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. In der Praxis heißt das, dass sie festlegen dürfen, wo du wohnst. Das bedeutet, du brauchst in jedem Fall einen Auszug das Einverständnis deiner Eltern.

Kann ich mit 17 eine eigene Wohnung mieten?

Möchten Sie mit 17 eine eigene Wohnung mieten, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Vertreters, wenn Sie beispielsweise unter Vormundschaft stehen.

LESEN SIE AUCH:   Ist Wasser im Bauch harmlos?

Wie kann der Mietvertrag mit minderjährigen Personen abgeschlossen werden?

Mietverträge mit minderjährigen Personen Der Mietvertrag kann nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Die Einwillung kann vor Abschluß des Mietvertrages durch Zustimmung oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen. Ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist der Mietvertrag unwirksam.

Kann der Vermieter eine eigene Wohnung finden?

In der Regel wird der Vermieter ohnehin darauf bestehen, dass Ihre Eltern den Mietvertrag mitunterschreiben und zudem für die Miete bürgen. Ohnehin könnte es – je nach Wohnungsmarkt – schwierig werden, eine eigene Wohnung zu finden.

Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit unwirksam?

Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit des Mieters unwirksam, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf die vereinbarte Miete zu. Der Vermieter hat aber eventuell einen Bereicherungsanspruch wegen der Nutzung gegen den Minderjährigen, soweit dieser noch bereichert ist.

Wie bekomme ich eine Wohnung mit 17?

Rechtsgrundlagen – Was beim Ausziehen mit 16 oder 17 gilt Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen.

LESEN SIE AUCH:   Wo munden die Ausfuhrungsgange der Schweissdrusen?

Kann der Vermieter einen längerfristigen Mietvertrag auffordern?

Der Vermieter kann die gesetzlichen Vertreter auch nachträglich zur Erteilung der Genehmigung auffordern ( § 108 Abs. 2 BGB). Soll ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden, d.h. der Vertrag dauert länger als ein Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres, reicht die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nicht aus !

Hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch für den minderjährigen?

Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn der Minderjährige die Wohnung noch eine Zeitlang alleine benutzt hat. Der Vermieter hat einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, sofern der Minderjährige in betrügerischer Absicht den Abschluss des Mietvertrages erschlichen hat.