Können Minderjährige Mietverträge abschließen?
Mietverträge mit minderjährigen Personen Der Mietvertrag kann nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Die Einwillung kann vor Abschluß des Mietvertrages durch Zustimmung oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen.
Wie alt muss ein Kind für eine Schenkung sein?
Minderjährige ab 7 Jahren Lebensjahr bis zur Volljährigkeit sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig und bedürfen im Falle einer Schenkung der ordnungsgemäßen Vertretung durch ihre Eltern. Die Vertretung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Schenkung für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
Wie kann der Mietvertrag mit minderjährigen Personen abgeschlossen werden?
Mietverträge mit minderjährigen Personen Der Mietvertrag kann nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden. Die Einwillung kann vor Abschluß des Mietvertrages durch Zustimmung oder nachträglich durch Genehmigung erfolgen. Ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist der Mietvertrag unwirksam.
Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit unwirksam?
Ist der Mietvertrag wegen Minderjährigkeit des Mieters unwirksam, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf die vereinbarte Miete zu. Der Vermieter hat aber eventuell einen Bereicherungsanspruch wegen der Nutzung gegen den Minderjährigen, soweit dieser noch bereichert ist.
Hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch für den minderjährigen?
Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn der Minderjährige die Wohnung noch eine Zeitlang alleine benutzt hat. Der Vermieter hat einen weitergehenden Schadensersatzanspruch, sofern der Minderjährige in betrügerischer Absicht den Abschluss des Mietvertrages erschlichen hat.
Kann der Vermieter einen längerfristigen Mietvertrag auffordern?
Der Vermieter kann die gesetzlichen Vertreter auch nachträglich zur Erteilung der Genehmigung auffordern ( § 108 Abs. 2 BGB). Soll ein längerfristiger Mietvertrag abgeschlossen werden, d.h. der Vertrag dauert länger als ein Jahr nach Vollendung des 18. Lebensjahres, reicht die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nicht aus !