Können Arbeitgeber Mitarbeiter zwingen den Jahresurlaub einreichen?
Kann der Arbeitgeber verlangen den gesamten Jahresurlaub zu verplanen? Es ist für den Arbeitnehmer von Vorteil, wenn er seinen Urlaub möglichst frühzeitig beantragt. Er darf aber nicht dazu gezwungen werden, seinen gesamten Jahresurlaub zu Beginn des Kalenderjahres vollständig zu verplanen.
Wie tut der Arbeitgeber den Urlaubswunsch?
Das tut er auf die jeweils im Betrieb übliche Art und Weise, z. B. durch einen entsprechenden Antrag oder das Eintragen in eine Liste. Der Arbeitgeber hat diesen Urlaubswunsch dann zu berücksichtigen. Er hat den Urlaub also grundsätzlich zu gewähren, es sei denn es stehen dringende betriebliche Belange entgegen.
Kann der Arbeitgeber den Urlaub wieder streichen?
Nur unter besonderen Umständen und Notfällen, die schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben könnten, wie ein personeller Engpass oder ein Produktionstopp aufgrund einer Naturkatastrophe, kann der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub wieder streichen. Der Arbeitgeber muss jedoch die Interessen abwägen und zuerst alle Alternativen prüfen,
Kann der Arbeitgeber den gewünschten Urlaub ablehnen?
Häufig kommt es vor, dass der Arbeitgeber den gewünschten Urlaub ablehnt. Saisonal bedingt Krankmeldungen von anderen Arbeitnehmern können ein Grund dafür sein. Häufig wird der Arbeitnehmer daher darum gebeten, seinen Urlaub zu einem anderen Zeitraum zu nehmen oder sich den Urlaub auszahlen zu lassen.
Was ist der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern?
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Urlaub. Nach § 3 BUrlG beträgt der jährliche Mindesturlaub bei einer 6 Tages-Arbeitswoche 24 Werktage. Werktage sind Kalendertage, die nicht Sonnabende oder Feiertage sind.