Kann Vollmacht ubertragen werden?

Kann Vollmacht übertragen werden?

Der Bevollmächtigte darf die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten bei einzelnen Geschäften übertragen, nicht jedoch in persönlichen Angelegenheiten. Gemäß nachfolgenden Ausführungen kann allerdings eine Vollmacht im engeren Sinn nicht übertragen werden.

Wer kann eine Vollmacht erteilen?

Eine Handlungsvollmacht kann durch die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens, aber auch durch Prokuristen oder andere Handlungsbevollmächtigte erteilt werden, wenn diese das entsprechende Recht dazu besitzen. Anders als die Prokura wird eine solche Vollmacht nicht im Handelsregister eingetragen.

Ist eine Generalvollmacht übertragbar?

Die Vollmacht ist im Ganzen nicht auf Dritte übertragbar. Der Bevollmächtigte kann jedoch in Vermögensangelegenheiten für einzelne Rechtsgeschäfte Untervollmacht erteilen, nicht aber in persönlichen Angelegenheiten.

Wie können sie die Vollmacht Bevollmächtigten?

Sie können jede geschäftsfähige und volljährigen Person bevollmächtigten. Die Vollmacht kann entweder für alle oder nur für bestimmte Lebensbereiche erteilt werden. Wen Sie auch bestimmen: Ziehen Sie Ihren Bevollmächtigten in alle Überlegungen mit ein und besprechen Sie gemeinsam, welche Aufgabenbereiche Sie regeln lassen möchten.

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Ist der Bevollmächtigte nicht in ihrem Sinne?

Wenn der Bevollmächtigte nicht in Ihrem Sinne handelt (oder jemand dies bezweifelt), kann vor dem Betreuungsgericht eine Anzeige gegen ihn erstattet werden. Meist wird der Bevollmächtigte dann von einem Kontrollbetreuer überprüft, der dem Bevollmächtigten die Vollmacht entziehen kann.

Was ist eine Vollmacht für ein anderes Rechtsgeschäft?

Wenn Sie „Vollmacht für ein anderes Rechtsgeschäft“ auswählen, dann können Sie mit unserer Vorlage eine einfache Vollmacht für ein anderes beliebiges Rechtsgeschäft (Aufgabe) erfassen. Sie müssen die zu erledigende Tätigkeit lediglich beschreiben und die Vollmacht wird entsprechend ausgestellt.

Was sind die Voraussetzungen für eine Innenvollmacht?

Als Voraussetzung gilt: Sie sind zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Person bevollmächtigen, volljährig und geschäftstüchtig. In Deutschland unterscheidet man eine Innenvollmacht, die Sie als Vollmachtgeber gegenüber dem Vertreter erklären, von der Außenvollmacht.