Kann mir mein Arbeitgeber eine Nebentatigkeit verbieten?

Kann mir mein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verbieten?

Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen, nur weil er auch noch woanders arbeitet. Ein Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich in seiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen.

Kann mein Arbeitgeber herausfinden dass ich selbstständig bin?

Der Arbeitgeber erhält nicht automatisch Kenntnis von der Gewerbeanmeldung und wird auch nicht von anderen Behörden wie dem Finanzamt über die selbstständige Tätigkeit seines Arbeitnehmers informiert. In der Regel erfährt er also nicht, wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden oder betreiben.

Warum muss ein Arbeitgeber angemessene Arbeit zuweisen?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen stets angemessene Arbeit zuweisen Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, müssen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers befolgen und die Ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen. Allerdings hat dieses Weisungsrecht – auch Direktionsrecht genannt – seine Grenzen. Ihre Tätigkeit muss stets angemessen sein.

Ist die Arbeitsbescheinigung Pflicht?

Arbeitsbescheinigung ist Pflicht. Früher musste der Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung unaufgefordert ausfüllen und dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aushändigen. Dies wurde zum 1. Januar 2016 geändert: Nunmehr besteht die Pflicht zum Ausfüllen nur noch auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit oder des Arbeitnehmers.

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Hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Arbeitsbescheinigung?

Anspruch auf Arbeitsbescheinigung. In früherer Zeit musste der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stets eine Arbeitsbescheinigung unaufgefordert ausstellen und dem Arbeitnehmer aushändigen. Seit dem 01.01.2016 muss der Arbeitgeber nur noch auf Verlangen die Bescheinigung ausstellen.

Warum müssen sie sich bei der Agentur für Arbeit melden?

Arbeitssuchend melden: Ein Formular benötigen Sie nicht, Sie können die Meldung online vornehmen. Rückt das Ende des Arbeitsverhältnisses immer näher, droht ggf. die Arbeitslosigkeit. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.