Kann mir der Arbeitgeber kündigen wenn ich krank bin?
Ein Arbeitgeber kann seinem Mitarbeiter nicht kündigen, weil er eine einfache Grippe hat und eine Woche krankgeschrieben ist oder wenn er sich das Bein gebrochen hat und nach sechs Wochen wieder arbeitsfähig sein wird. Die Kündigung ist allerdings möglich, wenn mehrere (schwer erfüllbare) Voraussetzungen gegeben sind.
Ist der Arbeitsgeber nicht verpflichtet zu informieren über eine chronische Erkrankung?
Laut Arbeitsrecht ist man nicht verpflichtet, den Arbeitsgeber über eine chronische Erkrankung zu informieren. Das ändert sich aber dann, wenn man dauerhaft so schwer krank ist, dass man seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, andere Arbeitnehmer, der Betriebsablauf oder Dritte gefährdet werden könnten.
Ist chronisch krank und berufstätig?
Chronisch krank und berufstätig. Laut Arbeitsrecht ist man nicht verpflichtet, den Arbeitsgeber über eine chronische Erkrankung zu informieren. Das ändert sich aber dann, wenn man dauerhaft so schwer krank ist, dass man seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, andere Arbeitnehmer, der Betriebsablauf oder Dritte gefährdet werden könnten.
Sind Kündigungen wegen einer chronischen Krankheit unwirksam?
Dennoch sind Kündigungen von Arbeitnehmern wegen einer chronischen Krankheit nun nicht immer unwirksam. Sofern der Arbeitgeber die erforderlichen Voraussetzungen zur krankheitsbedingten Kündigung einhält, kann er eine solche auch weiter aussprechen.
Ist eine allgemeine Frage nach Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen zulässig?
Eine allgemeine Frage nach Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen ist jedoch nicht zulässig und muss nicht beantwortet werden. Die Frage des Arbeitgebers wäre nur dann berechtigt, wenn der Arbeitnehmer durch die Erkrankung keine ausreichende Arbeitsleistung erbringen könnte. Was kann passieren, wenn der Arbeitnehmer keine Auskünfte gibt?