Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann mein Chef auf meinen PC zugreifen?
- 2 Kann mein Chef nachvollziehen ob ich im Internet war?
- 3 Kann der Arbeitgeber eine PC-Überwachung durchführen?
- 4 Ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz zulässig?
- 5 Kann Arbeitgeber WLAN kontrollieren?
- 6 Kann der Arbeitgeber Hardware und Software zur Verfügung stellen?
Kann mein Chef auf meinen PC zugreifen?
Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.
Kann mein Chef nachvollziehen ob ich im Internet war?
Ob und inwieweit er auch für private Dinge genutzt werden darf, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Hat er die private Nutzung eingeschränkt oder untersagt, ist es ihm sogar erlaubt, den Browserverlauf zu überwachen.
Warum dürfen Arbeitgeber auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen?
Arbeitgeber dürfen auf den Rechner eines Mitarbeiters zugreifen, wenn dieser länger fehlt – zum Beispiel aufgrund von Krankheit. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass mit dem Mitarbeiter vereinbart worden ist, dass der PC nur dienstlich genutzt wird, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Kann der Arbeitgeber eine PC-Überwachung durchführen?
Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers durch einen Mitarbeiter besteht, darf der Arbeitgeber eine PC-Überwachung an dessen Arbeitsplatz durchführen.
Ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz zulässig?
Kurz & knapp: PC-Überwachung am Arbeitsplatz. Wird die private Nutzung des Arbeitscomputers dem Arbeitnehmer ausdrücklich erlaubt, ist eine PC-Überwachung am Arbeitsplatz grundsätzlich ausgeschlossen. Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig.
Ist ein Zugriff auf die Dateien des Gerätes zulässig?
Ein Zugriff auf die Dateien des Gerätes wird zulässig sein, solange der Zugriff für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, mithin einem schutzwürdigen betrieblichen Zweck dient. Eine Ausnahme wird dann anzunehmen sein, wenn bestimmte Daten eindeutig privater Natur sind.
Kann Arbeitgeber WLAN kontrollieren?
Darf der Chef sein WLAN auf diese privaten Aktivitäten seiner Mitarbeiter überwachen? Nein, nicht ohne Weiteres – entschied gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall eines rumänischen Ingenieurs. Das Urteil ist wegweisend für die 47 Mitgliedsländer des Europarates – somit auch für Deutschland.
Kann der Arbeitgeber Hardware und Software zur Verfügung stellen?
Stellt der Arbeitgeber Hardware und Software zur Verfügung, dürfen die Arbeitsmittel nur für die betriebliche Tätigkeit genutzt werden. Eine private Nutzung ist dann erlaubt, wenn sie ausdrücklich durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung gestattet wird.