Kann mein Arbeitgeber mich zwingen mehr zu arbeiten?

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen mehr zu arbeiten?

Grundsätzlich sind Überstunden gesetzlich nicht geregelt. Deshalb beruhen die Regelungen bezüglich Überstunden in der Regel auf dem Arbeitsvertrag. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht immer einfach Überstunden anordnen.

Kann ich an meinen freien vom Arbeitgeber angerufen werden?

Müssen Mitarbeiter nach Feierabend erreichbar sein? Grundsätzlich gilt: In der Regel sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Anrufe nach Feierabend und im Urlaub anzunehmen, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitnehmer schulden ihrem Chef keine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit.

Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit verkürzen?

Der Arbeitnehmer hat gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge grundsätzlich das Recht, seine Arbeitszeit zu verkürzen. Der Arbeitgeber kann dies ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.

Wie sollten sie die Arbeitszeitverkürzung ablehnen?

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Zu allererst sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihm gleichzeitig schriftlich mitteilen, dass Sie gern Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Den entsprechenden Antrag müssen Sie drei Monate vor Inkrafttreten der Verkürzung stellen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung nicht ablehnen.

Was regelt das Arbeitszeitgesetz in Deutschland?

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), wie der Name schon vermuten lässt, alles rund um das Thema Arbeitszeit. Neben der täglichen Höchstarbeitszeit sowie den Pausen- und Ruhezeiten widmet sich das Regelwerk außerdem der Sonn- und Feiertagsarbeit. Ob es erlaubt ist, an einem Feiertag zu arbeiten, verrät § 9 Absatz 1 ArbZG.

Kann der Arbeitgeber 40 Stunden in der Woche reduzieren?

Wenn Sie also bisher 40 Stunden in der Woche gearbeitet haben, darf der Arbeitgeber Ihre Stundenzahl nur auf höchsten 32 Stunden reduzieren. Wenn Sie als Mitarbeiter mit einer Reduzierung nicht einverstanden sind, können Sie notfalls dagegen klagen.