Kann man zwei witwenrenten bekommen?

Kann man zwei witwenrenten bekommen?

Wer nach dem Tod des Partners erneut heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. Doch wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden.

Was passiert mit der Witwenrente bei erneuter Heirat?

Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie den Anspruch auf ihre Hinterbliebenenrente. Deshalb müssen sie ihrem Rentenversicherungsträger die erneute Eheschließung umgehend mitteilen. Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen. …

Was ist die Rente der Witwenrente?

Die Rente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Sie wird nur für einen gewissen Zeitraum ausgezahlt und ist auf 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners begrenzt. Ihnen steht ein Zuschlag zur Witwenrente beziehungsweise Witwerrente zu.

LESEN SIE AUCH:   Welcher Arzt untersucht den Magen?

Wie viel wird bei der Kleinen Witwenrente ausgezahlt?

Bei der großen Witwenrente werden 55 Prozent von der errechneten Rente ausgezahlt. Bei der kleinen Witwenrente gibt es nur 25 Prozent. Außerdem wird diese nur für zwei Jahre gezahlt. Während des Sterbevierteljahres (erste drei Monate nach dem Todesfall) erhält die Witwe die volle Rente.

Kann der Hinterbliebene die Rente nicht erfüllen?

Kann der Hinterbliebene die Voraussetzungen einer großen Rente nicht erfüllen, steht ihm – so das Gesetz – die kleine Rente zu. Die kleine Rente erhalten Hinterbliebene, die jünger als 45 Jahre und 4 Monate sind.

Wie wird das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?

Das Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet Sie haben neben der Hinterbliebenenrente noch weitere Einkünfte wie zum Beispiel eine private Rente? Diese Einkünfte werden Ihnen oberhalb eines Freibetrags bis zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag liegt vom 1.