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Kann man zwei Fahrzeughalter eintragen lassen?
Als Fahrzeughalter gilt in Deutschland diejenige Person, welche als Halter im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) eingetragen ist. Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter können also durchaus zwei unterschiedliche Personen sein.
Wie viele Autos kann man auf sich zulassen?
Falls Sie sich nun fragen, wie viele Fahrzeuge Sie auf sich versichern dürfen: Sie können so viele Fahrzeuge als Zweitwagen auf sich zulassen und versichern, wie Sie möchten – weder Versicherer noch Gesetzgeber geben hier ein Limit vor.
Wer stellt Zulassungsbescheinigung Teil 2 aus?
Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle zieht dann die alten Fahrzeugpapiere ein und stellt gegen eine Gebühr die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 aus.
Wie viele Autos besitzen?
Im Jahr 2019 gab es rund 56,88 Millionen Personen, die laut einer Umfrage einen PKW-Führerschein besaßen. Durchschnittlich waren ein bis zwei Autos pro Haushalt vorhanden, drei oder mehr Pkw pro Haushalt waren unter den Befragten eher unüblich.
Wie ist der Eigentümer eines Autos zuständig?
Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, dass das Auto verkehrstauglich ist. Er kümmert sich um alle Bereiche, die mit Behörden, Steuern und der Sicherheit des Fahrzeugs zu tun haben. Der Eigentümer des Autos ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört.
Ist der Versicherungsnehmer identisch mit dem Fahrzeughalter?
Der Versicherungsnehmer ist meistens identisch mit dem Fahrzeughalter. Denn der Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Auto abschließen. Es gibt aber auch hier Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Fahranfängern: Sie versichern ihren Wagen häufig über ihre Eltern oder Großeltern.
Wann muss der Fahrzeughalter das Auto ummelden?
Kfz an- und ummelden: Der Fahrzeughalter ist dafür zuständig, das Auto anzumelden. Auch wenn er umzieht oder sich sein Name ändert (zum Beispiel durch eine Heirat), muss er bei der zuständigen Zulassungsbehörde das Auto ummelden. Wann muss der Fahrzeughalter haften?