Kann man zum wechselmodell gezwungen werden?

Kann man zum wechselmodell gezwungen werden?

Die Anordnung eines Wechselmodelles auch gegen den Willen eines Elternteils ist möglich. Dabei kann dies sowohl auf der Grundlage und im Rahmen einer Umgangsregelung als ggf. auch im Rahmen einer sorgerechtlichen Entscheidung geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15).

Was machen wenn das Kind nicht mehr zur Mutter will?

Laut Gesetz darf ein Kind erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr entscheiden, wo es leben möchte – dann auch gegen den Willen der Eltern. Ein Elternteil hat jederzeit die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Wie greift die Mutter in das Umgangsrecht des Vaters ein?

Verweigert beispielsweise eine Mutter dem Vater grundlos den Umgang oder Kontakt mit dem Kind, greift also in das Umgangsrecht des Vaters ein, kann dies zur Folge haben, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter teilweise entzogen wird. Mehr dazu unter Umgangsrecht des Vaters – Rechte nach einer Trennung.

Warum wollen manche Kinder ihren Vater nicht besuchen?

Trotz des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern wollen manche Kinder ihren Vater nicht besuchen. (Quelle: t-online) Eine Scheidung ist für alle Beteiligten immer schmerzvoll. Doch gerade Kinder leiden besonders, wenn das vertraute Familien leben plötzlich auseinanderbricht und ein Elternteil – meist ist es der Vater – wegzieht.

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Ist das Kind noch sehr klein und hat seinen Vater noch nicht gesehen?

Ist das Kind z. B. noch sehr klein und hat es seinen umgangsberechtigten Vater noch nicht oft gesehen, sollte daher der jeweilige Umgangskontakt – zumindest am Anfang – nicht allzu lange dauern und auch keine Übernachtung beim Vater beinhalten.

Wie darf ein Elternteil den Umgang verweigern?

Ein Elternteil darf dem anderen Elternteil den Umgang nur verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie bspw. Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, schwere Verhaltensauffälligkeiten des Kindes nach Aufenthalt mit Umgangsberechtigtem, Entführungsgefahr, Drogen- und Alkoholmissbrauch des Umgangsberechtigten oder ansteckende Krankheiten.