Kann man Zugewinn ausschliessen?

Kann man Zugewinn ausschließen?

Zusammengefasst: Im Ehevertrag den Zugewinnausgleich beeinflussen. Ehegatten können in einem Ehevertrag den Zugewinnausgleich in der Regel auch ausschließen. Der Ausschluss kann zum Wechsel des Güterstandes von der Zugewinngemeinschaft hin zur Gütertrennung begründen.

Was ist von der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen?

Ausschluss im Ehevertrag Die Ehegatten können durch einen Ehevertrag regeln, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht gelten soll. Stattdessen können die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?

Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.

Wie erfolgt die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung?

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung erfolgt in mehreren Phasen. Abhängig vom Güterstand kann es nötig sein, die Vermögensverhältnisse im Streitfall gerichtlich festlegen zu lassen. Wer schon während der Ehe ein Vermögensinventar führt, kann die Vermögensaufteilung beschleunigen.

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Wie verhält es sich bei einer Trennung oder Scheidung?

Bei einer Trennung oder Scheidung behält jeder Ehepartner das Vermögen, das er in die Ehe gebracht hatte. Ebenso verhält es sich mit Schulden, die vor der Ehe entstanden sind.

Was muss bei einer Scheidung vereinbart werden?

Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können. Dieser Güterstand muss in einem Ehevertrag vereinbart werden.