Kann man Wohngeld ablehnen?

Kann man Wohngeld ablehnen?

Anspruchsverweigerungen oder Ablehnungsbescheide für Wohngeld werden in der Regel von den zuständigen Behörden und Ämtern ausgesprochen, wenn die Antragsteller bspw. eine Transferleistung erhalten. Wir erläutern genauer, in welchen Fällen kein Wohngeld bezogen werden kann.

Wird Vermieter über Wohngeld informiert?

die Gemeinde wird deinen Vermieter nicht informieren, dass du Wohngeld beantragst hast. Allerdings brauchst du für den Antrag eine vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung. Der Mietvertrag ist leider nicht ausreichend.

Was wenn Wohngeld nicht reicht?

Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG – deren Wohnkosten werden bereits im Rahmen der Leistungen berücksichtigt.

Wie kann ich den Wohngeldantrag ablehnen?

24.15 Ablehnung nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast Die Wohngeldbehörde kann den Wohngeldantrag nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast ablehnen oder das Wohngeld der Höhe nach begrenzen, wenn sie überzeugt ist, dass sich die Einnahmen – auch durch Mitwirkung des Haushaltsmitgliedes – nicht vollständig ermitteln lassen (vgl.

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Was gilt für die Gewährung von Wohngeld?

Dies gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Wohngeld schon früher bestanden haben oder ob nicht. Gewährt werden kann Wohngeld also immer nur für die Zeit ab der Antragstellung. Ist der Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten abgelaufen, muss der Wohngeldberechtigte einen neuen Antrag stellen.

Wie können Mieter und Mieter einen wohnzuschuss bekommen?

Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge auf Wohngeld können bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.

Wie muss ich mich über den Wohngeldantrag entscheiden?

(1) Über den Wohngeldantrag muss die nach Landesrecht zuständige oder von der Landesregierung durch Rechtsverordnung oder auf sonstige Weise bestimmte Behörde (Wohngeldbehörde) schriftlich entscheiden.