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Kann man vom Jobcenter ein Darlehen bekommen?
Ja! Grundsätzlich wird ein Darlehen vom Jobcenter nur auf Antrag gewährt. Liegen zusätzliche und unabweisbare Bedarfe vor, z.B. Kühlschrank defekt und muss ausgetauscht werden, kann man als Hartz IV Bedürftiger ein Darlehen vom Jobcenter beantragen.
Kann man vom Jobcenter ein Auto bekommen?
Ja. Sie müssen in Ihrem Hartz IV-Antrag den Wert Ihres Wagens angeben, denn nur so kann das Jobcenter entscheiden, ob es das Auto für angemessen hält oder nicht. Wichtig dabei: Der Wert Ihres Autos entspricht nicht dem, was Sie für das Auto bezahlt haben.
Wann müssen sie das Darlehen kündigen?
D.h. alle dann entstehenden Kosten (Verzugsschäden wie z.B. Anwaltskosten) muss der Darlehensnehmer Ihnen ersetzen. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, dann müssen Sie das Darlehen zunächst kündigen. Dies ist dann grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten.
Wann verjährt Mein Anspruch auf ein Darlehen?
Dies ist dann grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten beachten. Erst nach Ablauf dieser Zeit ist das Darlehen zur Rückzahlung fällig und Verzug kann eintreten. Wann verjährt mein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens?
Wann gerät der Darlehensnehmer in Verzug?
Wenn ja, dann gerät der Darlehensnehmer ab diesen Zeitpunkt in Verzug. D.h. alle dann entstehenden Kosten (Verzugsschäden wie z.B. Anwaltskosten) muss der Darlehensnehmer Ihnen ersetzen. Wurde kein Zeitpunkt vereinbart, dann müssen Sie das Darlehen zunächst kündigen. Dies ist dann grundsätzlich jederzeit möglich.
Ist ein schriftlicher Darlehensvertrag erforderlich?
Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist nicht erforderlich. Es muss aber zum Ausdruck kommen, dass das Geld nur darlehensweise zur Verfügung gestellt worden ist bzw. geliehen wurde. Haben Sie jemandem ohne Weiteres Geld gegeben, müssen Sie beweisen können, dass es sich nicht um eine Schenkung gehandelt hat.