Kann man unter dem Mindestlohn arbeiten?

Kann man unter dem Mindestlohn arbeiten?

Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

Was passiert wenn ich keinen Mindestlohn zahlt?

Geldbuße bis zu 500.000 Euro. Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für „angemessene Zeit“ (bei Bußgeldern von mehr als 2.500 Euro) Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgeber*innen und zwar auch dann, wenn Arbeitnehmer*innen ihren Anspruch nicht einklagen sollten.

Kann man weniger als Mindestlohn verdienen?

Diese Übergangsregelungen machten es möglich, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen völlig legal weniger als damals noch 8,84 Euro brutto pro Stunde verdienten. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2018 gilt in jeder Branche der gesetzliche Mindestlohn – ohne Ausnahmen bzw. Übergangsregelungen.

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Ist der Mindestlohn für alle Mitarbeiter ausgenommen?

Auch sie sind inzwischen auf dem üblichen Mindestlohn-Niveau. Doch der Mindestlohn gilt immer noch nicht für alle Mitarbeiter. So sind Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung vom Mindestlohn ausgenommen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn?

Seit Januar 2017 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro. Doch die Zahl der registrierten Verstöße hat sich fast verdoppelt – und die Dunkelziffer ist riesig. So können Arbeitnehmer sich schützen. Seit fast drei Jahren müssen Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn zahlen.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns?

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“ Dass dem jedoch nicht immer so ist bzw. diverse Ausnahmen vom Mindestlohn existieren, beweist § 22 MiLoG .

Was darf der Arbeitnehmer unter dem Mindestlohn vereinbaren?

Sie dürfen nur eine höhere, aber keine geringere Vergütung vereinbaren. Liegt das im Arbeitsvertrag vereinbarte Entgelt unter dem geltenden Mindestlohn, kann der Arbeitnehmer diesen dennoch verlangen. Er darf das sogar noch rückwirkend und nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Die Einführung begann 2015 durch das Mindestlohngesetz.

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