Kann man sich selbst kundigen?

Kann man sich selbst kündigen?

Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis kündigen, müssen Sie dies schriftlich tun – und sich an die geltenden Kündigungsfristen halten. Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dies muss jedoch nicht immer von Vorteil sein.

Wie hoch kann man eine Abfindung ansetzen?

Kündigt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter betriebsbedingt, so kann dieser eine Abfindung verlangen, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die Höhe der Abfindung ist hier gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt laut § 1a KSchG ein halbes Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr.

Warum hat man Anspruch auf eine Abfindung?

Anspruch auf eine Abfindung hat man nämlich nur ausnahmsweise, trotzdem zahlen die meisten Arbeitgeber sie. Das hat einen simplen Grund, sie wollen einen langen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang vermeiden. Außerdem scheuen sie die für sie teuren Folgen eines verlorenen Prozesses.

Warum gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung?

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Leider muss gesagt werden: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung.Wenn Sie eine Kündigung erhalten, steht Ihnen somit nicht automatisch eine Abfindung zu. Der Gesetzgeber sieht stattdessen eine gänzlich andere Vorgehensweise vor.

Ist die Höhe der Abfindung individuell verhandelt?

Trotzdem wird die Höhe der Abfindung stets individuell verhandelt. Im Streitfall greifen Arbeitsgerichte aber auf eine einfache Faustformel zurück: Ein halbes bis ganzes Brutto-Monatsgehalt ist eine übliche Höhe für die Abfindung. Dieses wird anschließend mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit multipliziert.

Kann das Gericht die Zahlung einer Abfindung anordnen?

Das Gericht kann die Zahlung einer Abfindung anordnen, wenn die weitere Zusammenarbeit nach unwirksamer Kündigung nicht infrage kommt. Allerdings gibt es Ausnahmen: In bestimmten Fällen können Sie tatsächlich einen Anspruch auf Abfindung haben. Unter welchen Umständen Ihnen eine Abfindung zustehen kann, erklären wir deshalb noch einmal genauer: