Kann man sich scheiden lassen ohne Versorgungsausgleich?

Kann man sich scheiden lassen ohne Versorgungsausgleich?

Das Wichtigste in Kürze: Verzicht auf Versorgungsausgleich Ehegatten können den Versorgungsausgleich im Einzelfall auch ausschließen. Dies ist in der Regel jedoch nur im Rahmen einer notariellen Vereinbarung wie einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.

Was wird beim Scheidungstermin geregelt?

Zu Beginn des Termins fragt der Richter die Ehegatten nach dem Trennungszeitpunkt und danach, ob sie beide geschieden werden wollen. Diese Fragen sollen klären, ob die Voraussetzungen für eine Scheidung (§ 1565 BGB), wie z.B. der Ablauf des Trennungsjahrs, gegeben sind.

Wie können sie eine Scheidung beantragen?

Sie müssen Ihre Scheidung beim örtlich für Sie zuständigen Familiengericht beantragen. Dazu müssen Sie einen Scheidungsantrag einreichen. Darin beantragen Sie, dass Ihre Ehe geschieden wird. Nur der Familienrichter kann Ihre Ehe scheiden. Das Standesamt, wo Sie die Ehe einst abgeschlossen haben, ist dafür nicht zuständig.

Welche Vorschriften gelten für die Scheidung?

Es gelten bestimmte Vorschriften. Voraussetzung dafür, dass Sie die Scheidung beantragen können, ist der Ablauf des Trennungsjahres nach der Trennung. Sie müssen also wenigstens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben.

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Wann kann ihr Anwalt den Scheidungsantrag stellen?

Ihr Anwalt kann den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf vom Trennungsjahr stellen und zwar 3 bis 4 Monate davor. Sie selbst können den für die Scheidung benötigten Antrag nicht vor Gericht einreichen.

Ist die Online-Scheidung rechtlich vorteilhaft?

Da in Deutschland für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang herrscht, müssen Sie sich rechtlich vertreten lassen. Die Online-Scheidung bietet sich im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung als besonders vorteilhaft an. Wenn Sie die Online-Scheidung dann noch mit einer Scheidungsfolgen­vereinbarung koppeln, sind Sie auf dem richtigen Weg.