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Kann man sich mit Schulden selbstständig machen?
Der eine oder andere fragt sich nun, ob eine Existenzgründung trotz Schulden möglich ist. Die simple Antwort lautet: Ja, grundsätzlich ist das möglich. Auf Nachfrage beim Gewerbeamt stellte sich heraus, dass Schulden beim Finanzamt ein Hinderungsgrund für ein neues Gewerbe sein können aber nicht müssen.
Kann eine UG gepfändet werden?
Es muss daher gut abgewogen werden, ob das private oder das geschäftliche Girokonto zum Pfändungsschutzkonto wird. Das Pfändungsschutzkonto ist nur natürlichen Personen erlaubt. Unternehmen wie UG oder GmbH können kein P-Konto führen. Der Kontowechsel ist eine beliebte und empfehlenswerte Taktik bei einer Pfändung.
Was ist die wichtigste Regel bei Schulden?
Die wichtigste Regel bei Schulden lautet deshalb: Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, sondern setzen Sie sich mit Ihrer Situation auseinander. Führen Sie eine Liste, in die Sie alle offenen Forderungen eintragen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre monatlichen Einnahmen sowie Ausgaben und schauen Sie, wo Sie sparen können.
Was ist die Überschuldung und die Verschuldung?
Die Person, der das Geld zusteht, heißt Gläubiger. Weitere wichtige Begriffe sind Überschuldung und Verschuldung: Gemäß Definition liegt Letzteres immer dann vor, wenn eine Person Schulden hat. Die Höhe der offenen Forderungen spielt dabei keine Rolle. Nehmen Personen etwa einen Kredit auf, verschulden sie sich.
Wie sind die Staatsschulden in Deutschland gesunken?
Niedrige Zinsen, hohe Steuereinnahmen: Diese Faktoren haben dabei geholfen, dass die Staatschulden in Deutschland laut Angaben der Bundesbank um 53 Milliarden Euro gesunken sind. Trotzdem hat die Bundesrepublik immer noch 2,093 Billionen Euro Schulden. Wenn Sie jemandem Geld schulden, kann das an den Nerven zehren.
Was ist die Definition von Schulden?
Schulden sind laut Definition Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Personen, Firmen, Behörden etc. Jemand, der Schulden hat, seien sie auch noch so gering, wird als Schuldner bezeichnet. Die Person, der das Geld zusteht, heißt Gläubiger.