Kann man sich an die Abwesenheitsnotiz wenden?

Kann man sich an die Abwesenheitsnotiz wenden?

Falls sich die Empfänger Ihrer Abwesenheitsnotiz an einen anderen Ansprechpartner wenden können: Nennen Sie Name(n) und Kontaktdaten. Je umfangreicher Ihr Korrespondentenkreis, desto allgemeiner sollten Sie formulieren.

Wie wollen sie ihrer Abwesenheitsnotiz weiterhelfen?

Die Empfänger Ihrer Abwesenheitsnotiz wollen nicht wissen, was nicht geht – sondern wann Sie ihnen weiterhelfen. Professionelle Abwesenheitsnotizen vermitteln freundlich und prägnant, wann und wie es mit zugestellten E-Mails weitergeht. Klären Sie folgende Fragen:

Was ist eine elegante Abwesenheitsnotiz?

Dabei ist eine elegante Abwesenheitsnotiz wie eine Visitenkarte für das Unternehmen. Ist sie gut geschrieben, fühlen sich Kunden und Dienstleister gut aufgehoben, obwohl sie ihr Anliegen nicht sofort und wie gewohnt platzieren können.

Was geschieht nach einem Disziplinargespräch?

In aller Regel erfolgt nach einem Disziplinargespräch auch eine Abmahnung, mindestens aber jedoch eine Ermahnung. In besonders schweren Fällen sollten Sie auch eine Kündigung in Betracht ziehen. Überprüfen und recherchieren Sie den genauen Tathergang und sichern Sie so viele Beweise, wie nur möglich.

LESEN SIE AUCH:   Wie haufig tritt ein Ekzem auf?

Ist eine Abwesenheitsnotiz unpersönlich?

Grundsätzlich ist eine Abwesenheitsnotiz jedoch unpersönlich, da automatisiert. Wie so oft macht auch hier der Ton die Musik. Schließlich möchte man niemandem, der versucht, einen zu kontaktieren, verärgern oder zu nahe treten. Natürlich können Sie sich beim Verfassen einer Abwesenheitsnotiz auf Vorlagen und Beispiele verlassen.

Wie können sie sich für eine unkonventionelle Abwesenheitsnotiz entscheiden?

Natürlich dürfen Sie sich gleichfalls für eine unkonventionelle Betreffzeile entscheiden: für „Sommerzeit – Ferienzeit“, „Wir machen Pause“ oder „Außendienst statt Homeoffice“. Das lesen die Empfänger Ihrer Abwesenheitsnotiz nicht überall, erhalten aber eine ebenso aussagekräftige Auskunft wie durch den Standardbetreff „Abwesenheitsnachricht“.