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Kann man mit 17 Jahren ausziehen ohne Erlaubnis der Eltern?
Ohne Einverständnis der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten, darf ein Jugendlicher nicht ohne weiteres ausziehen. Geben die Eltern ihre Erlaubnis, so sind sie für ihr Kind auch unterhaltspflichtig. „Was darüber hinausgeht, liegt im Ermessen der Eltern“, erläutert der Krefelder Experte für Familienrecht.
Kann ich mich mit 17 ummelden?
Minderjährige ab 16 Jahre sind – wie sich aus dem Umkehrschluss zu § 17 Abs. 3 BMG ergibt – uneingeschränkt meldepflichtig und können eine Meldung alleine Somit keine Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter.
Was sind die Voraussetzungen für das Ausziehen von Eltern?
Prinzipiell sind deine Eltern zum Unterhalt verspflichtet, aber nur, wenn ihre Einkommen dies zulassen. Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen.
Wie kann ich ein Jugendlicher mit 17 Jahren ausziehen?
Möchte ein Jugendlicher mit 17 Jahren aus purem Freiheitsdrang von zu Hause ausziehen, tragen dafür die Eltern die Verantwortung, zumindest bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen. Die Eltern bestimmen den Aufenthaltsort.
Wie kann ich das Ausziehen mit 16 Jahren bestimmen?
Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind die Eltern bei einem Auszug nicht strafbar?
Stimmen die Eltern einem Auszug allerdings nicht zu, können sie dich – wenn nötig auch mit Hilfe der Polizei – nach Hause zurückholen. Bist du unter 16 macht sich eine Person, die dich gegen den Willen deiner Eltern bei sich aufnimmt, sogar eventuell strafbar.