Kann man mich zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

Kann man mich zwingen einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?

Die Kehrseite: Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Er muss Ihrem Wunsch nach einem Aufhebungsvertrag nicht nachkommen. Wollen Sie den Arbeitnehmer ohne Aufhebungsvertrag entlassen, bleibt Ihnen nur die Kündigung.

Was ist wenn der Chef den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?

Fazit: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie einen vernünftigen Abschluss des Arbeitsverhältnisses erreichen wollen. Weigert er sich, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, drohen Sie ihm eine fristlose Kündigung an und sagen Sie ihm, dass er ohnehin kaum Chancen hat, mögliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Kann der Arbeitgeber ihre Unterschrift verweigern?

Daher sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Unterschrift zu leisten. Sollten Sie die Unterschrift verweigern, kann der Arbeitgeber Sie verklagen, Ihnen eine Abmahnung erteilen oder (beim wiederholten Male) Ihnen den Arbeitsvertrag kündigen.

LESEN SIE AUCH:   Bei welchen Lebewesen kommt Glykogen vor?

Was kann ich zu einer Unterschrift zwingen?

Zu einer Unterschrift kann Sie daher niemand zwingen. Haben Sie den Aufhebungsvertrag aber erst einmal unterschrieben, dann kann Ihnen keiner mehr helfen. Beim Aufhebungsvertrag gibt es einiges zu beachten.

Ist ein Arbeitsvertrag eine zweiseitige Willenserklärung?

Ein Arbeitsvertrag ist eine ZWEIseitige Willenserklärung – d.h.: Verlangen, fordern, wünschen kann Ihr Arbeitgeber viel – aber zu einem Vertragsabschluss kann er Sie nicht zwingen. Selbst wenn betriebliche Notwendigkeiten ihn zu Änderungen zwängen, so stünden ihm andere Mittel offen (s.

Ist die Verweigerung der Unterschrift billig?

Dann ist die Verweigerung der Unterschrift billig, weil niemand auf diese Weise eine Vertragsänderung zu seinen Lasten billigen oder hinnehmen muss. Man muss sich ja nicht sein eigenes Grab shaufeln. Wenn hiermit tatsächlich eine Abänderung bestehender Arbeitsverträge erreicht werden soll, dann besteht keine Pflicht zur Unterschrift.