Kann man klageerweiterung?

Kann man klageerweiterung?

Eine Klageänderung ist gem. § 263 ZPO nur zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich erachtet. Entsprechend ist eine Klageänderung vor der ersten mündlichen Verhandlung immer und später in der Regel sachdienlich, solange noch keine Beweisaufnahme stattgefunden hat.

Was passiert bei Klagerücknahme?

Mit der Klagerücknahme bringt er lediglich zum Ausdruck, dass er sein Gesuch um Gewährung von Rechtsschutz durch das Gericht zurückzieht. Nach einer Klagerücknahme ist der Kläger daher nicht gehindert, das zunächst geltend gemachte Recht wieder in einem neuen Verfahren gerichtlich geltend zu machen.

Wie erfolgt die Klageerhebung bei dem Amtsgericht?

Grundsätzlich erfolgt die Klageerhebung durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angerufenen Gericht. Lediglich vor dem Amtsgericht ist gem. § 496 ZPO auch die Erhebung der Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig. In diesen Fällen ist dann das Protokoll anstelle der Klageschrift zuzustellen.

Hat der Kläger nachträglich den Klageantrag oder Klagegrund geändert?

Ändert der Kläger nachträglich den Klageantrag oder den Klagegrund, ohne dass eine bloße Erweiterung oder Ermäßigung des Klageantrages vorliegt, handelt es sich um eine Klageänderung. sowie beim Ersatz materieller statt immaterieller Schäden beim Übergang von einer Forderung auf eine Abschlagszahlung zur Forderung aus der Schlusszahlung.

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Was macht die Zulässigkeit der Klageänderung abhängig?

Zum Schutz des Beklagten macht sie die Zulässigkeit der Klageänderung aber von bestimmten Voraussetzungen abhängig ( §§ 263, 264 ZPO ). Hierdurch soll vermieden werden, dass der Beklagte ständig mit neuen Ansprüchen des Klägers konfrontiert wird und sein Verteidigungskonzept wieder und wieder umstellen muss. Vgl.

Wie kann eine erste Anhörung im Strafverfahren erfolgen?

Eine erste Anhörung im Strafverfahren kann durch die Polizei erfolgen. Während beim Strafverfahren über die Dauer keine Aussage möglich ist, da diese von vielen Faktoren abhängt, ist der Ablauf des Verfahrens genau geregelt. In den nachfolgenden Abschnitten gehen wir genauer auf die drei wichtigen Phasen vom Strafverfahren ein.