Kann man ins Gefangnis kommen wenn man seine Kinder schlagt?

Kann man ins Gefängnis kommen wenn man seine Kinder schlägt?

Sofern dem Kind hierdurch die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder sogar des Todes droht, müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren rechnen.

Was macht es mit dem Kind wenn man es schlägt?

Bei Babys kann schon leichtes Schütteln zu tödlichen Verletzungen an der Wirbelsäule führen. Bei einer Ohrfeige kommt es darauf an, wie stark sie ist und wie sie auftrifft. Sie kann das Ohr schädigen, die Drehbewegung könnte die Halswirbelsäule verletzen. Bei kleinen Kindern kann das lebensgefährlich sein.

Wie viele Kinder haben Elternteil im Gefängnis?

Die sogenannte COPING-Studie hat vor rund zehn Jahren in vier europäischen Ländern – darunter Deutschland – und mit Mitteln der EU untersucht, wie viele Kinder mindestens einen Elternteil im Gefängnis haben. Das Ergebnis: Zum Stichtag waren allein in der Bundesrepublik rund 100.000 Kinder betroffen, bei gut 64.000 Gefangenen.

Warum geh ich doch lieber ins Gefängnis?

„Da geh ich doch lieber ins Gefängnis“: Es ist gar nicht so selten, dass Menschen diesen Satz von sich geben, wenn sie sich von der Justiz ungerecht behandelt fühlen. Die Behauptung klingt konsequent und unbeugsam, nach überzeugter Unschuld und Falschbeschuldigung durch Behörden oder Gerichte.

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Sind Kinder durch die Inhaftierung ihrer Eltern verunsichert?

„Kinder sind durch die Inhaftierung ihrer Eltern natürlich erstmal massiv verunsichert. Und ganz häufig ist direkt zu beobachten, dass Kinder Entwicklungsschritte, die sie schon erreicht haben – alleine einschlafen, sauber sein und so weiter – dass sie die wieder verlieren.“ Hinzu kommt die Scham. Hilde Kugler:

Sind die eigenen Eltern oder Großeltern daran beteiligt?

Und sind gar die eigenen Eltern oder die Großeltern daran beteiligt, muss noch ein sogenannter Ersatzpfleger eingeschaltet werden. Mit Eintritt der Volljährigkeit, also ab dem 18. Geburtstag, wird Ihr Kind voll geschäftsfähig. Es nimmt wie jeder andere Erwachsene am Rechtsverkehr teil.