Kann man in der Probezeit gekundigt werden wenn man schwanger ist?

Kann man in der Probezeit gekündigt werden wenn man schwanger ist?

Schwangerschaft in der Probezeit Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.

Kann die Probezeit ausgeschlossen werden?

Der Verzicht auf die Probezeit bewirkt nur, dass der Arbeitgeber eine längere Kündigungsfrist einzuhalten hat. Während er innerhalb der Probezeit binnen 14 Tagen kündigen kann, ist er ohne Probezeit mindestens an eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende gebunden.

Warum ist die Probezeit wichtig?

Wozu dient die Probezeit? Die Probezeit dient als Orientierungsphase. Arbeitnehmer können herausfinden, ob die neue Stelle sowie das Unternehmen den eigenen Vorstellungen entspricht und Arbeitgeber können während der Probezeit beurteilen, ob der neue Arbeitnehmer zum Unternehmen und ins Team passt.

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Wann kann der Arbeitgeber in der Schwangerschaft kündigen?

Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung bzw. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber.

Wann verlängert sich die Probezeit durch die Schwangerschaft nicht?

Die Probezeit endet regulär zum 31.03.2016 und verlängert sich durch die Schwangerschaft nicht. Der Arbeitgeber wird sie somit nach Ihrer Rückkehr nicht einfach ohne Grund kündigen können.

Wann wird die Probezeit aufgehoben?

Durch die Schwangerschaft wird die Probezeit sozusagen aufgehoben. Sollte der Arbeitgeber Sie trotzdem kündigen beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen – andernfalls ist die Kündigung wirksam.

Wann kündigt der Arbeitgeber eine Schwangere während der Probezeit?

Wenn der Arbeitgeber einer Schwangeren – ohne Kenntnis von der Schwangerschaft – während der Probezeit kündigt, hat man zwei Wochen Zeit, um den Arbeitgeber von der Schwangerschaft zu informieren und zeitgleich der Kündigung zu widersprechen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Kündigung zurückzunehmen.

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Ist die bewusste Einstellung einer Schwangeren in der Probezeit bekannt?

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren dürfte der Fall sein, dass eine Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gilt Folgendes: