Kann man Geschaftsanteile ubertragen?

Kann man Geschäftsanteile übertragen?

GmbH-Geschäftsanteile sind grundsätzlich frei veräußerlich, können also von einer (juristischen oder natürlichen) Person auf eine andere Person übertragen werden. Die Veräußerung des Geschäftsanteils einer GmbH erfolgt durch eine Abtretung gemäß §§ 413, 398 BGB.

Wer darf neue Gesellschafter aufnehmen?

Nur Inhaber von Geschäftsanteilen können GmbH-Gesellschafter sein. Der GmbH-Geschäftsanteil ist grundsätzlich frei veräußerlich. Das bedeutet hinsichtlich des Eintritts von Gesellschaftern: Nur durch Erwerb, Kapitalerhöhung, Teilung bzw. Vererbung können neue Gesellschafter der GmbH beitreten.

Ist die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen möglich?

§ 15 III GmbHG regelt, dass die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen unter Lebenden nur möglich ist, wenn das dingliche Abtretungsgeschäft notariell beurkundet wird. Auch der schuldrechtliche Vertrag, mit dem eine Abtretungsverpflichtung begründet wird, bedarf nach § 15 III der notariellen Form.

Was gilt für den Verkauf der Geschäftsanteile bei der GmbH?

Bei der GmbH gilt aber, dass die Regelungen für einen Verkauf auch bei der Vererbung zutreffen: Ist der Verkauf der Geschäftsanteile an die Zustimmung der Gesellschafter gebunden, so gilt das auch im Erbfall. Die Erbengemeinschaft kann daher nicht frei über die Übertragung der Anteile bestimmen.

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Wie erfolgt die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer GmbH?

Die Veräußerung des Geschäftsanteils einer GmbH erfolgt durch eine Abtretung gemäß §§ 413 , 398 BGB. Von diesem dinglichen Geschäft ist das schuldrechtliche Geschäft zu unterscheiden, also der Rechtsgrund der Übertragung.

Was kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen?

Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Geschäftsanteil des Erben, nachdem dieser Gesellschafter geworden ist, eingezogen werden kann. Das bedeutet, dass der Geschäftsanteil des Erben gegen ein Entgelt (sog. Abfindung) an die Gesellschaft übertragen werden muss.