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Kann man Fonds vererben?
Erben geschlossener Fonds sollten im Erbfall sofort mit der Prüfung der Kapitalanlage beginnen. Notar Hagemann rät: „Wer geschlossene Fonds vererbt oder erbt, sollte achtsam sein“. Innerhalb von nur sechs Wochen kann das Erbe ausschlagen werden. Den Stichtag markiert dabei der Tag, an dem man von dem Erbe erfahren hat.
Wie wird der Nachlass aufgeteilt?
Das Erbe wird auf jeder Ebene zu gleichen Teilen aufgeteilt. Es erbt immer die höchste Ordnung. Sind diese bereits verstorben, wird das Erbe zu gleichen Teilen auf die Geschwister übertragen. Sofern die Geschwister bereits verstorben sind, erben deren Abkömmlinge zu gleichen Teilen und so weiter.
Kann man ein Aktiendepot vererben?
Beim Vererben eines Aktiendepots empfiehlt es sich den Erben eine spezielle Vollmacht für den sofortigen Zugriff auf die Erbschaft auszustellen. Jeder Aktienbesitzer weiß: Bei Aktien kann es mitunter schnell gehen und der Wert sackt in den Keller. Depotwerte können sich innerhalb kürzester Zeit gravierend verändern.
Wie kann man die Teilung des Nachlasses verlangen?
Die Teilung des Nachlasses kann sowohl der Erbe verlangen, der lediglich mit einem Prozentsatz von 5\% an der Erbschaft beteiligt ist, wie der Erbe, dem weit mehr als die Hälfte zusteht. Jeder einzelne Erbe ist verpflichtet, an der Teilung des Nachlasses mitzuwirken.
Wie sind die Nachlassverbindlichkeiten begleichen?
Klar ist nur, dass die Erben sämtliche Nachlassverbindlichkeiten begleichen müssen, bevor sie an die Aufteilung des Erbes gehen, § 2046 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Alle Schulden, die der Erblasser seinen Erben hinterlassen hat, sind vorab ebenso zu begleichen wie auch eventuelle Verbindlichkeiten, die mit der Erbschaft selber verbunden sind.
Warum muss der Nachlass „teilungsreif“ sein?
Ebenfalls muss der Nachlass „teilungsreif“ sein. So muss zum Beispiel eine im Nachlass befindliche Immobilie vor Erhebung einer Erbteilungsklage zwangsversteigert werden, um den Versteigerungserlös unter den Erben verteilen zu können.
Was gehört zum Nachlass von Wertpapieren?
Gerade bei vermögenden Privatpersonen gehört häufig ein Wertpapierdepot (mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten, Pfandbriefen etc.) zum Nachlass. Im Erbfall sind hier einige Besonderheiten zu beachten, von denen wir nachfolgend einige darstellen.