Kann man Einsicht in die Personalakte verlangen?

Kann man Einsicht in die Personalakte verlangen?

Was das Gesetz sagt Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

Wer darf die Personalakte laut Datenschutz einsehen?

Nur wenige Mitarbeiter dürfen Zugriff auf eine Personalakte haben. Dabei handelt es sich um den Arbeitnehmer selbst, um den Arbeitgeber sowie um ausgewählte Personalverantwortliche. Die Akte und deren Inhalt müssen zu jeder Zeit vertraulich aufbewahrt werden.

Wer darf Personaldossier einsehen?

Ja. Gemäss Datenschutzgesetz hat jede Person das Recht zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Das gilt explizit auch im Arbeitsverhältnis. Sollten Sie tatsächlich die Kündigung erhalten, könnten Sie auch dann noch Auskunft über die von Ihnen vorhandenen Daten verlangen.

Wie dürfen Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter festhalten?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen die Arbeitszeiten der Mitarbeiter festhalten, da sie i. d. R. die Grundlage für den Arbeitslohn darstellen. Fällt ein Mitarbeiter unter das Mindestlohn gesetz, muss die Dauer der täglichen Arbeitszeit sogar zwingend erfasst werden.

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Wie darf der Arbeitnehmer personenbezogene Daten verlangen?

Dabei darf der Arbeitnehmer auch die Herausgabe von personenbezogenen Leistungs- oder Verhaltensdaten verlangen. In so einem Fall verpflichtet die Datenschutzgrundverordnung den Arbeitgeber dazu, dem Mitarbeiter eine Kopie der entsprechenden Daten auszuhändigen.

Kann der künftige Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen?

Der künftige Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer einstellen möchte, hat oft auch ein Interesse an Informationen, die nicht deutlich aus den Bewerbungsunterlagen hervorgehen oder er an den Angaben des Bewerbers Zweifel hegt. In der Praxis ist es daher üblich sich telefonisch beim ehemaligen Arbeitgeber die fehlenden Informationen zu beschaffen.

Was darf der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verlangen?

Jeder Mitarbeiter hat laut DSGVO das Recht, von seinem Arbeitgeber Auskunft zu verlangen, welche Daten zu welchen Zwecken von ihm verarbeitet werden. Dabei darf der Arbeitnehmer auch die Herausgabe von personenbezogenen Leistungs- oder Verhaltensdaten verlangen.