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Kann man einen Ausbildungsvertrag aufheben?
Grundsätzlich hast du als Auszubildender, wie auch dein Arbeitgeber das Recht, jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne besonderen Grund, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und noch vor dem Ende der Probezeit beim Empfänger ankommen.
Wie lange hat man Zeit einen Ausbildungsvertrag zu kündigen?
§ 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG kann der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Wie lange kann man einen Ausbildungsvertrag kündigen?
Innerhalb der Probezeit muss Ihr Ausbildungsbetrieb keine Kündigungsfrist einhalten. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn Sie schriftlich erfolgt. Nach der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag nicht mehr ordentlich kündigen, sondern nur fristlos, wenn dafür ein schwerwiegender Grund vorliegt.
Was ist ein Lehrvertrag?
Der Lehrvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis dar. Er ist ein Arbeitsvertrag mit besonderen Vereinbarungen über die Ausbildung. Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling.
Wie muss der Lehrvertrag abgeschlossen werden?
Der Lehrvertrag muss schriftlich in vierfacher Ausfertigung abgeschlossen werden. Unterschreiben müssen der oder die Lehrberechtigte und der Lehrling. Für Lehrlinge unter 18 Jahren unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, also etwa Vater oder Mutter, mit.
Wann muss die Anmeldung des Lehrvertrags erfolgen?
Die Anmeldung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer muss innerhalb von 3 Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses erfolgen. Der Lehrling muss davon informiert werden und ein Exemplar des Lehrvertrags bekommen.
Wie wird der Lehrvertrag unterschrieben?
Damit das Lehrverhältnis rechtmäßig wird, muss der Lehrvertrag von dir und deinem Lehrberechtigten unterschrieben werden. Bei minderjährigen Lehrlingen, die noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Anschließend erhalten beide Vertragsparteien eine Niederschrift des Lehrvertrags.