Inhaltsverzeichnis
- 1 Kann man eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht beantragen?
- 2 Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?
- 3 Kann eine einfache Vereinbarung zwischen den Eltern vollstreckt werden?
- 4 Wie kann eine gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden?
- 5 Wie ist die Rechtsbeschwerde geregelt?
- 6 Was beschränkt sich auf die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person?
- 7 Was ist das Recht auf Widerruf eines Angebots?
Kann man eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht beantragen?
Wer dies anstrebt, kann eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts beantragen. Dieser Antrag wird dann der Mutter weitergeleitet. Der Vergleich kann durch das Gericht gebilligt werden, wenn dieser dem Kindeswohl nicht zuwiderläuft. Das bedeutet, dass das Gericht überprüft, ob die Regelung auch dem Kind dient.
Wie entscheidet das Gericht über die Kosten des Rechtsstreits?
Das Gericht entscheidet in seinem Urteil auch über die Kosten und gibt damit vor, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dabei gelten folgende Grundsätze: Derjenige, der den Rechtsstreit für sich entscheiden, muss die Kosten des Rechtsstreits nicht tragen ( siehe § 91 ZPO ). Wer verliert, der zahlt!
Wie nimmt man einen gerichtlichen Vergleich an?
Das gerich nimmt einen gerichtlichen Vergleich an, wenn eine eindeutige „Kopf- und Summenmehrheit“ vorliegt und keine Gläubiger schlechter gestellt wird. – kein Gläubiger darf im Vergleich zu den übrigen Gläubigern oder zur Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens schlechter gestellt sein.
Ist das erlaubt vor den Amtsgerichten?
Aufgrund der Vielzahl von Gerichtsverfahren entscheiden sich einige Beklagte sich selber vor Gericht zu vertreten. Vor den Amtsgerichten ist das auch – anders als vor den Landgerichten – erlaubt.
Kann eine einfache Vereinbarung zwischen den Eltern vollstreckt werden?
Eine einfache Vereinbarung zwischen den Eltern kann freilich noch nicht vollstreckt werden. Dafür ist ein (gerichtlicher) Umgangstitel auf Grundlage der Umgangsvereinbarung notwendig. Wer dies anstrebt, kann eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts beantragen.
Wie kann eine gerichtliche Entscheidung vollstreckt werden?
Erst eine gerichtliche Entscheidung kann vollstreckt werden. Wer dies anstrebt, kann eine Regelung des Umgangsrechts vor Gericht mit Hilfe eines Anwalts beantragen. Dieser Antrag wird dann der Mutter weitergeleitet. Der Vergleich kann durch das Gericht gebilligt werden, wenn dieser dem Kindeswohl nicht zuwiderläuft.
Was ist eine umgangsvereinbarung bei Vater und Mutter?
Eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßige Besuchszeiten an den Wochenenden und längere Aufenthalte des Kindes bei Vater oder Mutter in Ferienzeiten festschreibt, sollte etwa Aussagen über folgende Punkte treffen:
Was ist eine Rechtsbeschwerde im Zivilprozessrecht?
Rosenberg/Schwab/Gottwald Zivilprozessrecht § 148 Rn. 1. Mit der Rechtsbeschwerde wird geprüft, ob dem Untergericht bei seiner Entscheidung rechtliche Fehler unterlaufen sind. Rechtsbeschwerdegericht ist der BGH (§ 133 GVG).
Wie ist die Rechtsbeschwerde geregelt?
Die Rechtsbeschwerde ist in §§ 574 ff. ZPO geregelt. Sie ist der Revision nicht unähnlich und dient dazu, auch im Bereich von Nebenentscheidungen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung einer Klärung durch den BGH zuzuführen. Rosenberg/ Schwab /Gottwald Zivilprozessrecht § 148 Rn. 1.
Was beschränkt sich auf die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person?
Die Rechtsfähigkeit beschränkt sich zwar nicht nur auf die Vermögensfähigkeit und die Fähigkeit der Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr. Allerdings kann sich eine juristische Person nicht auf solche Rechte und Rechtsstellungen berufen, die eine menschliche Natur ihres Trägers voraussetzen (etwa Rechte, die sich aus dem Familienrecht ergeben).
Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?
Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.
Was hat das Landgericht für die Revision verurteilt?
Soweit für die Revision noch von Interesse, hat das Landgericht die Beklagte unter Androhung von Ordnungsmitteln verurteilt, es zu unterlassen, entgegen § 3 RDG entgeltlich an Dritte die rechtliche Beratung zur außerordentlichen oder vorzeitigen Beendigung von Darlehensverhältnissen zu erbringen.
Was ist das Recht auf Widerruf eines Angebots?
Das Recht auf Widerruf eines Angebots ist nicht zu verwechseln mit dem Recht auf Stornierung eines Kaufvertrags, welche gegebenenfalls eine Schadensersatzzahlung zur Folge haben kann [ AG München, 14.02.2008, 264 C 32516/0]. Bei Fragen sollte ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt kontaktiert werden.