Kann man eine Generalvollmacht wieder rückgängig machen?
Eine erteilte Vollmacht ist jederzeit frei widerrufbar. Ist dies vom Vollmachtgeber nicht mehr gewünscht, muss der Vollmachtgeber unverzüglich schriftlich und nachweislich die erteilte Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und das Original der Vollmacht herausverlangen.
Wie kommt man aus der Vorsorgevollmacht widerrufen?
Der Widerruf muss auf dieselbe Weise erfolgen, wie die Vollmacht erteilt wurde: Meist also in Form einer schriftlichen Erklärung an den Bevollmächtigten. Bei einer notariellen Vorsorgevollmacht sollte der Notar über den Widerruf informiert werden.
Ist ein Widerruf einer Vollmacht unzulässig?
Wurde eine Bevollmachtung schriftlich erteilt, dann ist ein mündlicher Widerruf unzulässig. Handelt es sich um eine Vollmacht, bei der eine besondere Form vorausgesetzt wird, dann muss diese ebenfalls entsprechend widerrufen werden. Beim Widerruf einer Prokura (Handelsvollmacht) ist eine Eintragung im Handelsregister erforderlich.
Kann der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen?
Der Vollmachtgeber kann die Vorsorgevollmacht jederzeit ändern oder widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Besteht die Gefahr, dass ein geschäftsunfähiger Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten zu Schaden kommt, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen, der die Vollmacht widerrufen kann.
Ist der Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten wirksam?
Für einen wirksamen Widerruf ist außerdem entscheidend, wem gegenüber Sie die Vorsorgevollmacht erteilt haben: Laut § 167 BGB können Sie die Erteilung der Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklären, aber auch gegenüber dem Dritten, vor dem der Bevollmächtigte Sie vertreten soll. Im ersten Fall muss auch der Widerruf gegenüber dem
Warum ist ein Widerruf einer unbeschränkten Vollmacht unwirksam?
Dagegen argumentiert Zimmermann, dass ein Widerrufsrecht einer unbeschränkten Vollmacht nicht konkludent zu entnehmen sei. Vielmehr stellt der Widerruf einer Vollmacht durch einen von mehreren Bevollmächtigten eine missbräuchliche Handlung dar und ist unwirksam, vorausgesetzt, es liegt kein wichtiger Grund vor.