Kann man die Scheidung zuruckziehen?

Kann man die Scheidung zurückziehen?

Die Rücknahme des Scheidungsantrags ist bis zur Rechtskraft des die Ehescheidung beinhaltenden Beschlusses möglich. Die Rücknahme des Scheidungsantrags bewirkt, dass die Ehe nicht geschieden werden kann, da Letzteres nur auf Antrag eines Ehegatten möglich ist.

Was heißt Scheidung ruhen lassen?

Wer sich während der Trennungsphase nicht mehr sicher ist, ob die Scheidung tatsächlich die richtige Entscheidung ist, kann das Scheidungsverfahren ruhen lassen. Soll die Scheidung dann doch durchgeführt werden, muss kein neuer Scheidungsantrag gestellt werden. Das Scheidungsverfahren kann maximal ein Jahr lang ruhen.

Wie kann ich den Antrag auf Scheidung zurückziehen?

Nur, wer den Antrag auf Scheidung einbrachte, kann ihn auch zurückziehen. Der Antragsgegner kann den nicht durch ihn in Auftrag gegebenen Scheidungsantrag also nicht zurücknehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Antragsgegner der Scheidung zustimmt oder nicht.

LESEN SIE AUCH:   Wie heissen die Blutgefasse die die Lungenblaschen unmittelbar umgeben?

Kann der Ehepartner ihren Scheidungsantrag zurückziehen?

Haben Sie allein Ihre Scheidung beantragt, können Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen. Stimmt Ihr Ehepartner der Rücknahme zu, benötigt er dafür keinen Rechtsanwalt. Es kommt aber auch nicht darauf an, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder nicht. Auch kann er nicht widersprechen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen.

Wann kann die Scheidung zurückgenommen werden?

Die Scheidung kann bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses zurückgenommen werden. Ab dem Scheidungstermin allerdings nur, wenn der anwaltlich vertretene Antragsgegner zustimmt. Bis zu einem Jahr kann das Verfahren ausgesetzt werden, um den Ehegatten eine Versöhnung zu ermöglichen. Die Einreichung der Scheidung unterliegt dem Anwaltszwang.

Wie kann ich eine einvernehmliche Scheidung zurückziehen?

Lassen Sie uns die Antwort vorwegnehmen: Sie können mit einer einvernehmlichen Scheidung Ihren Scheidungsantrag grundsätzlich immer zurückziehen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vom Familiengericht verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Wir bewegen uns mit dieser Antwort in den Tiefen des Prozessrechts.

LESEN SIE AUCH:   Wie kommt es zu Muskelschmerzen am Arbeitsplatz?