Kann man die pfändungsfreibetrag erhöhen?
Möchten Sie Ihren Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen, ist ein Antrag nach § 850k Abs. 5 ZPO beim zuständigen Gericht zu stellen. Hierbei müssen Sie keine spezielle Form einhalten.
Wo bekomme ich die Bescheinigung für ein P Konto?
P-Konto-Bescheinigungen dürfen von Arbeitgebern, Familienkassen, Sozialleistungsträgern, Rechtsanwälten und anerkannten Schuldnerberatungsstellen ausgestellt werden. Die P-Konto-Bescheinigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein.
Wer stellt die Bescheinigung für P-Konto aus?
Geeignete Stellen, die berechtigt sind, eine P-Konto–Bescheinigung über Deine Unterhaltspflichten auszustellen, sind Rechtsanwälte, Steuerberater, anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen oder Familienkassen, die das Kindergeld auszahlen.
Wie kann man sich gegen einen Haftbefehl wehren?
Um sich gegen einen Haftbefehl zu wehren, stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Zum einen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen, und zum anderen kann man eine Haftbeschwerde einreichen. Der Haftbefehl wird sodann geprüft und unter bestimmten Umständen aufgehoben.
Kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen?
Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen. § 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht.
Was ist ein Haftbefehl?
Ein Haftbefehl ist die offizielle Anordnung, eine Person in Untersuchungshaft, im Volksmund auch U-Haft genannt, zu schicken. Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden.
Wie soll der Haftbefehl sichergestellt werden?
Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden. Mit anderen Worten liegt die vorläufige Festnahme einer noch nicht verurteilten Person vor.