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Kann man die Hörgeräte als Eigentum bekommen?
Bestehen Sie darauf, dass Sie die Hörgeräte als Ihr Eigentum bekommen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass im Falle eines Streits mit dem Arbeitgeber die Herausgabe der benötigten Hörgeräte verlangt wird. In „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern.
Was beträgt die Nutzungsdauer von Hörgeräten?
Die vorgesehene Nutzungsdauer von Hörgeräten liegt bei 5 bis 6 Jahren. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse können Sie aller 6 Jahre in Anspruch nehmen. Benötigen Sie vor Ablauf dieser Frist ein neues Hörgerät, erhalten Sie keinen Zuschuss. Was zahlen die Krankenkassen genau?
Was können sie mit einem Hörgerät therapieren?
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen in der Übersicht. Ein Hörgerät verbessert das Hörvermögen und die Orientierung. Auf Rezept gewährt die Krankenkasse bis zu 1.500 Euro Zuschuss. Auch Tinnitus kann mit einem Hörgerät therapiert werden.
Wie lange dauert die Nutzung von Hörgeräten in ihrer Krankenkasse?
Die vorgesehene Nutzungsdauer von Hörgeräten liegt bei 5 bis 6 Jahren. Den Zuschuss Ihrer Krankenkasse können Sie aller 6 Jahre in Anspruch nehmen. Benötigen Sie vor Ablauf dieser Frist ein neues Hörgerät, erhalten Sie keinen Zuschuss.
Was ist die Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers?
Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – Besonderheiten bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, besteht der Anspruch auf Grund eines gesetzlichen Haftungsausschlusses (§ 104 SGB VII) regelmäßig gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Was sind die gesetzlichen Schutzpflichten des Arbeitgebers?
Der Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Arbeitnehmer verpflichtet. Sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Arbeitsschutzbestimmungen sind dabei zu beachten. #Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – eine Übersicht.
Wie verstößt der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflichten?
Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflichten, kommen seitens des Arbeitnehmers grundsätzlich folgende Reaktionsmöglichkeiten in Betracht: Recht auf Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Klage auf Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands, Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,