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Kann man das Rauchen in der vermieteten Wohnung verbieten?
Laut Bundesgerichtshof (BGH) gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, sich in der in der eigenen Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse eine Zigarette oder eine Pfeife anzuzünden und diese zu rauchen (BGH, Az.: VIII ZR 124/05). Einfach verbieten darf der Vermieter das Rauchen in der Wohnung also nicht.
Was tun wenn in der Wohnung geraucht wurde?
Ist Rauch in die Wohnung gelangt, solltest du so schnell wie möglich lüften. Rauchst du regelmäßig in einem bestimmten Zimmer, solltest du hier mindestens dreimal am Tag stoßlüften. Öffne dafür alle Fenster vollständig und lasse für ca. zehn Minuten frische Luft hineinströmen.
Ist das Rauchen zulässig in der Mietwohnung?
Grundsätzlich gehört auch das Rauchen zum „vertragsgemäßen Gebrauch“ der Mietwohnung und des dazugehörigen Balkons oder der Terrasse. Es ist also zulässig, wie auch am 28.6.2006 der Bundesgerichtshof entschieden hat (Aktenzeichen VIII ZR 124/05).
Was sind die Rechte von Rauchern in der eigenen Wohnung?
Die Rechte von Rauchern werden zunehmend eingeschränkt. Doch in der eigenen Wohnung ist der blaue Dunst meist zulässig. Generell gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch auf Balkon und Terrasse. Bei Abschluss des Mietvertrags kann individuell ein Rauchverbot vereinbart werden.
Wie kann ich eine raucherwohnung sanieren?
Die zweite Möglichkeit, eine Raucherwohnung zu renovieren, besteht darin, die komplette Wohnung richtig und gründlich sanieren zu lassen. Neben der intensiven Reinigung der Räumlichkeiten zählt hierzu auch das Sanieren von Böden, Türen, Tür- und Fensterrahmen sowie Zimmerdecken und Wänden.
Was sind die Rauchverbote in der Wohnung?
Die meisten – und wirkungsvollsten – Rauchverbote in der Wohnung werden nicht vom Vermieter ausgesprochen, sondern vom (nichtrauchenden) Lebenspartner. Viele Raucher wollen aber auch selbst den Rauchgeruch in den eigenen 4 Wänden vermeiden oder ihre Lieben daheim vor den Gefahren des Passivrauchens schützen.