Kann man beim Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren?

Kann man beim Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren?

In den meisten Fällen taucht der Gerichtsvollzieher unangemeldet bei den Schuldnern auf. Mit dem Gerichtsvollzieher kann dann im Rahmen einer gütlichen Einigung eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Schulden und die Gebühren des Gerichtsvollziehers müssen dabei aber in zwölf Monatsraten ausgeglichen werden können.

Kann ein Gläubiger Ratenzahlung ablehnen?

Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und kann demzufolge die Ratenzahlungen bewilligen, befristen, ablehnen oder unter Bedingungen stellen. Diese Vorgaben können bereits mit dem Vollstreckungsauftrag erteilt werden und müssen vom Gerichtsvollzieher gem. § 114a Nr. 5 GVGA beachtet werden.

Ist die Rücknahme der Klage zulässig?

Zulässig ist die Rücknahme der Klage ab dem Moment, an dem Sie die Klageschrift bei Gericht einreichen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Rechtshängigkeit beendet ist. Ob Ihre Klage zulässig war oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Und es ist auch egal, ob dem Beklagten die Klage schon zugestellt wurde oder ob nicht. Das war nicht immer so.

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Wie kann ich eine Klage erheben?

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Unrecht widerfahren ist, können Sie Klage erheben. Das Gericht prüft daraufhin den Sachverhalt. Kommt kein Vergleich zustande, durch den Sie sich mit dem Beklagten auf eine Lösung einigen, entscheidet das Gericht schließlich durch ein Urteil. Nur kann so ein Gerichtsverfahren ziemlich lange dauern.

Kann der Kläger die Klage zurückziehen?

Erklären Sie schriftlich, dass Sie die Klage zurückziehen, gibt es aber eine Besonderheit: Der Kläger muss der Klagerücknahme innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung des Schriftsatzes widersprechen.

Wie reduzieren Verbindlichkeiten ihre Vermögenswerte?

Verbindlichkeiten reduzieren die Vermögenswerte sowohl des Anfangsvermögens, als auch des Endvermögens. Dadurch wird der reale Zugewinn genauer erfasst. Tilgen Sie in der Ehe Ihre Schulden, reduzieren Sie Ihr Vermögen und damit den Zugewinn für den Fall der Scheidung.